Zur Bedeutung von öffentlichen Ausschreibungen für ambulante Suchtberatungsstellen
Die Finanzierung von Suchtberatungsstellen ist ein viel und kritisch diskutiertes Thema. Für die Leistung Suchtberatung besteht keine eigene verbindliche gesetzliche Regelung, sie fällt in den Bereich der kommunalen Daseinsvorsorge, so dass ihr regional unterschiedlich viel Gewicht – und Ausstattung – zuteilwird. Diese unsichere Situation wird verschärft durch die Möglichkeit, von öffentlichen Ausschreibungen betroffen zu sein und um den „Auftrag Suchtberatung“ mit anderen Wettbewerbern konkurrieren zu müssen. Daniel Zeis stellt dar, warum sich Vergabeverfahren nicht für soziale Dienstleistungen, insbesondere Suchtberatung, eignen bzw. an welchen konkreten Merkmalen dieser Leistungen das liegt. » zum Artikel