Konsequenter Spielerschutz

Die Spielersperre stellt eine wirksame Maßnahme des Spielerschutzes dar. Sie wird in Deutschland allerdings nur unzureichend geregelt, umgesetzt und kontrolliert. Gerade im Glücksspielbereich mit dem größten Spielsuchtpotenzial – den Spielhallen mit Geldspielautomaten – ist die Spielersperre am schlechtesten reguliert: zu kompliziert, zu unkontrolliert oder überhaupt nicht gesetzlich festgeschrieben. Dass es auch besser geht, zeigt das Bundesland Hessen. Die Einführung eines konsequenten Spielerschutzes führte dort innerhalb von acht Monaten zu einem Umsatzrückgang der Spielhallen von 26 Prozent. Daher fordert die Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen (DHS) ein bundeseinheitliches, sektorenübergreifendes Spielersperrsystem zum Schutz der von Spielsucht Betroffenen.

Studien im In- und Ausland belegen, dass Spielersperren pathologische Glücksspieler wirksam schützen können. Leider kommen die Spielbanken ihrer Verpflichtung zur Sperre von Spielsuchtgefährdeten (Fremdsperre) bisher nur sehr zögerlich nach. Die deutsche Sperrdatenbank im Spielbank- und Lotteriebereich enthielt Ende 2013 insgesamt 27.334 Sperrsätze, davon entfielen allerdings 95,4 Prozent auf die Spielbanken. Völlig unzureichend ist die Spielersperre in Bezug auf Geldspielautomaten und Spielhallen, obwohl Spielsüchtige aus diesem Glücksspielbereich seit Jahren die mit Abstand größte Gruppe (75 Prozent) in den Suchtberatungsstellen bilden.

In einigen Bundesländern wie Bayern, Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen gibt es überhaupt keine gesetzlich vorgeschriebene Sperroption. In Bremen, Berlin und Sachsen-Anhalt müssen gefährdete Spielerinnen und Spieler für jede einzelne Spielhallenkonzession einen Sperrantrag einreichen. Kontrollen in Bremen haben zudem gezeigt, dass 87 Prozent der Testpersonen in der Spielhalle, für die sie gesperrt waren, problemlos weiterspielen konnten. Wie es vorbildlich geregelt werden kann, zeigt das Bundesland Hessen. Dort hat die Landesregierung mit OASIS (Onlineabfrage Spielerinformationssystem) im Mai 2014 ein verbindliches landesweites Sperrsystem eingeführt. In den ersten acht Monaten haben in Hessen 7.600 Personen eine Sperre beantragt, verbunden mit einem Umsatzrückgang auf Seiten der Spielhallenbetreiber von 26 Prozent.

Glücksspielanbieter stehen grundsätzlich vor der Herausforderung, das Spannungsverhältnis zwischen ökonomischen Interessen auf der einen Seite und hinreichendem Spielerschutz auf der anderen Seite aufzulösen. Da Spielsüchtige zu einem Großteil der Einnahmen in Spielstätten beitragen (nach internationalen Studien bis zu 56 Prozent), dürfte diese Gratwanderung mitunter auf Kosten des Spielerschutzes gehen. Zumal der zu erwartende Nachteil für die Spielstätten in Form von Lizenzentzug oder Geldstrafe aufgrund der kaum durchgeführten Kontrollen wenig bedrohlich erscheint. Hier ist die öffentliche Hand gefordert, die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben konsequent zu überwachen, da dies nachweislich die Befolgung der Vorschriften erhöht.

Neben stärkeren Kontrollen, die letztlich auch dem Schutz gesetzeskonformer Anbieter dienen, ist ein bundeseinheitliches, sektorenübergreifendes Spielersperrsystem zu fordern. Es ist notwendig, die vorhandene bundesweite Sperrdatei der Spielbanken und Lotteriegesellschaften mit der Datei für Spielhallen und (künftig) für Wettbüros zu verknüpfen, um das Potenzial dieser Maßnahme des Spielerschutzes effektiv zu nutzen.

Pressestelle der DHS, 13.05.2015