Arbeitsmaßnahmen für Menschen mit Suchterkrankungen brauchen verlässliche Finanzierungsgrundlage
Die „Landesfachstelle berufliche und soziale Integration der Suchtkooperation NRW“ hat gemeinsam mit dem „Arbeitskreis der Arbeitsmaßnahmen für Menschen mit Suchterkrankungen in NRW“ das „Positionspapier zur aktuellen Situation in der Arbeitsmarktpolitik“ verfasst.
Landesstelle und unterzeichnende Träger stellen darin ihre Forderungen zur Aufrechterhaltung der Angebots-/Beschäftigungsstrukturen für Menschen mit Abhängigkeitserkrankungen im Bürgergeldbezug dar. Hintergrund des Positionspapiers sind die in den letzten Jahren erfolgten faktischen Kürzungen im Eingliederungstitel für die Arbeitsmarktförderung.
Auf der einen Seite verstärken diverse Gesetzgebungen der Sozialgesetzbücher bspw. SGB II und IX (BTHG) die soziale und berufliche Eingliederung, z. B. die Entfristung des Teilhabechancengesetzes (§ 16i SGB II), die zu einer Stabilisierung des Sozialen Arbeitsmarktes führt. Auf der anderen Seite wurden und werden Mittel aus dem Eingliederungstitel für den nicht auskömmlich geplanten Haushaltstitel umgewidmet. Es standen und stehen somit weniger Mittel für die Integration Langzeitarbeitsloser zur Verfügung. Diese Situation führt zur Reduzierung der niedrigschwelligen
Platzkontingente und verunsichert die Trägerlandschaft von Bildungs- und Beschäftigungsmaßnahmen. Dazu kommt die neue „Vermittlungsoffensive“, von der die Gruppe der Menschen mit Abhängigkeitserkrankungen im Bürgergeldbezug nur wenig bis gar nicht profitieren wird.
Das vollständige Positionspapier steht auf der Website der Landesstelle zum Download zur Verfügung.
Landesfachstelle berufliche und soziale Integration der Suchtkooperation NRW, 2.4.2024