Dr. Kai W. Müller

Der Staatsvertrag zur Neuregulierung des Glücksspielwesens in Deutschland

Bedeutung der Änderungen aus suchtpsychologischer Sicht

Zum 1.7.2021 tritt der „Staatsvertrag zur Neuregulierung des Glücksspielwesens in Deutschland“ (GlüStV 2021) in Kraft. Im Vergleich zu den vorherigen Fassungen enthält er wesentliche Änderungen, die vor allem den zuvor wenig regulierten Markt der internetbasierten Glücksspiele betreffen. Dieser Markt soll nun explizit berücksichtigt werden. Dr. Kai W. Müller stellt die Neuerungen dar und erläutert aus suchtpsychologischer Sicht, was diese speziell für den Spielerschutz bedeuten. » zum Artikel

Prof. Dr. Knut Tielking, Christina Diekhof, Meike Panknin-Rah

„In einer Spirale nach oben“

Arbeitshilfe für eine Kurzintervention in der Beratung bei Glücksspielproblemen

Mehr spielfreie Lebensqualität und weniger Abwehr bei der Auseinandersetzung mit dem eigenen problematischen Glücksspielverhalten – diese Veränderungen unterstützt das Kurzinterventionsprogramm „In einer Spirale nach oben“ (SNO). SNO basiert auf einem Manual aus dem Hartdrogenbereich, das für den Bereich problematisches Glücksspielen angepasst wurde. Es arbeitet ressourcenorientiert und motivationsfördernd und begleitet Glücksspielende Schritt für Schritt bei der Verhaltensänderung. Im Zeitraum von 2015 bis 2020 wurde das Programm in Niedersachsen evaluiert und bearbeitet. Über die Entstehung der Neuauflage aus 2020 berichten Prof. Dr. Knut Tielking, Christina Diekhof und Meike Panknin-Rah. » zum Artikel

Wolfgang Schmidt-Rosengarten

Dieses Spiel muss ein Ende haben!

Anfang 2017 treten neue, restriktivere Regeln für Spielhallen in Kraft – oder setzt sich die Lobby der Betreiber doch durch? Ein Zwischenruf

Das Spiel an Geldspielautomaten gilt als das Glücksspiel mit dem höchsten Suchtrisiko. Doch erst im Glücksspielstaatsvertrag von 2012 wurde es offiziell als Glücksspiel definiert, nachdem Geldspielautomaten jahrzehntelang als „Unterhaltungsgeräte mit Geldgewinnmöglichkeiten“ galten. Der Glücksspielstaatsvertrag von 2012 und entsprechende Länderspielhallengesetze sollen die Verbreitung und die Umsatzmöglichkeiten von Spielhallen stärker regulieren. Nach einer Übergangszeit von fünf Jahren treten ab 2017 die neuen, restriktiveren Regelungen in Kraft. Wolfgang Schmidt-Rosengarten beschreibt in seinem Zwischenruf die dadurch angetriebene Lobbyarbeit der Branche und appelliert an die Kommunalpolitik, die gesetzlichen Vorgaben konsequent umzusetzen. » zum Artikel