„Soll Cannabis legalisiert werden?“

Jost Leune, Geschäftsführer Fachverband Drogen- und Suchthilfe (fdr)

Es muss gehandelt werden – und zwar jetzt!

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Dr. Elke H. Sylvester, Ärztliche Leiterin der Fachklinik Nettetal

Conrad Tönsing, Geschäftsbereichsleiter Suchtprävention und Rehabilitation, Caritasverband für die Diözese Osnabrück e. V.

Länderspezifische Unterschiede vermeiden

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Marlene Mortler, Drogenbeauftragte der Bundesregierung

Legalisierungsforderungen für Genusszwecke – damit muss endlich Schluss sein!
Marlene Mortler

Die Forderung nach einer pauschalen Legalisierung von Cannabis wird in jüngster Zeit zusehends lauter medienwirksam vorgetragen. Ich halte dies für brandgefährlich, da sie an die besonders gefährdete Gruppe der Jugendlichen und jungen Erwachsenen das völlig falsche Signal sendet, dass Cannabiskonsum unbedenklich sei. Damit muss endlich Schluss sein! Als Drogenbeauftragte ist es mir ein Anliegen, dass die jungen Menschen in unserem Land aufgeklärt sind und über die mit dem Konsum verbundenen Gefahren Bescheid wissen. Dies erreichen wir über gute Präventionsarbeit, aber nicht über verharmlosende Rufe nach einer Freigabe von Cannabis. Ich finde dies unverantwortlich. Wir haben bereits mit den legalen Suchtmitteln Alkohol und Tabak genug gesellschaftliche Probleme. Da müssen wir nicht auch noch eigens eine Einladung für die illegale Droge Cannabis aussprechen. Übersehen wird in der Darstellung auch immer wieder, dass nicht nur keine politische Mehrheit in Sicht ist, die einer Freigabe zu Genusszwecken zustimmen würde, auch die Mehrheit der Bevölkerung erteilt diesen Ideen eine deutliche Absage.

Richtig ist: Der Wunsch vieler Schwerstkranker nach einer Behandlung mit Cannabis auf medizinischer Basis ist berechtigt. Ich setze mich daher als Drogenbeauftragte dafür ein, dass wir für diese Zielgruppe die bestehenden Möglichkeiten des Einsatzes von Cannabis als Medizin ausweiten und verbessern. Dazu gehört auch die Frage der Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenversicherung. Das Bundesministerium für Gesundheit arbeitet derzeit mit Hochdruck an einer Regelung, die den berechtigten Interessen der Patientinnen und Patienten Rechnung tragen soll.

 

Dr. Harald Terpe MdB, Bundestagsfraktion BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN

Regulieren statt kriminialisieren

Harald Terpe MdBDie Verbotspolitik ist gescheitert. Die Zahl der Cannabiskonsumenten ist seit Jahren gleichbleibend hoch, Cannabis ist überall und für jeden leicht erhältlich. Die Bundesregierung ignoriert fortschrittliche Entwicklungen aus anderen Ländern sowie Forderungen aus Wissenschaft und Strafverfolgung. Die Kriminalisierung fördert den Schwarzmarkt und verhindert einen wirksamen Jugend- und Verbraucherschutz sowie glaubhafte Suchtprävention. Die Produktion von gestrecktem, verunreinigtem Cannabis oder der Verkauf an Minderjährige werden durch die Prohibition nicht verhindert – im Gegenteil.

Das grüne Cannabiskontrollgesetz bietet eine Alternative zur überholten Verbotspolitik und trägt zur Lösung bestehender Probleme bei. Es bedarf einer neuen, vernünftigen Regulierung des Umgangs mit Cannabis, denn Cannabis ist nicht harmlos. Ein reguliertes und kontrolliertes System für Anbau, Handel und Abgabe von Cannabis würde – im Gegensatz zu heute – einen wirksamen Jugend- und Verbraucherschutz ermöglichen. Der geregelte Verkauf in Fachgeschäften sichert die ausschließliche Abgabe an Erwachsene, die Transparenz von Wirkstoffgehalt und Reinheit der Substanz sowie die verpflichtende Aufklärung über Konsum- und Suchtrisiken, Beratungs- und Therapieangebote durch geschulte Verkäufer. Die Regelungen wären strenger als bei der Abgabe von Alkohol.

Die Angst vor Strafverfolgung und Entzug des Führerscheins verhindert einen offenen Umgang mit Cannabiskonsum und den Problemen, die in diesem Zusammenhang entstehen können. Prävention und Hilfe werden dadurch eher erschwert als erleichtert. Das muss sich ändern. Weitere Infos zum Entwurf des Cannabiskontrollgesetzes (CannKG) finden Sie hier.

 

Dr. Raphael Gaßmann, Geschäftsführer Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen (DHS)

Cannabisgesetze müssen nutzen

Im Jahr 2004, also vor mehr als einem Jahrzehnt, veröffentlichte die Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen ihren Cannabis-Band „Neue Beiträge zu einer alten Diskussion“. Nicht erst seither ermüdet jede Erörterung des Themas mit den immer gleichen Vorträgen. Inzwischen allerdings wurde die Erforschung des Schadenspotenzials der Substanz, ungleich der ihres medizinischen Nutzens, deutlich verstärkt. Ebenso wurden weit über eine Million Strafverfahren wegen so genannter „konsumnaher Delikte“ eröffnet. Zudem noch etwa eine viertel Million Verfahren wegen Handelsdelikten. Das war es dann aber auch, in Deutschland zumindest. Dennoch hat die Diskussion, angeregt durch unterschiedliche neue Regulierungen im Ausland, an Dynamik gewonnen. Gerade die juristischen Entspannungen in mehr als 20 US-amerikanischen Bundesstaaten, gleichsam eine Cannabis Perestroika im Mutterland der Prohibition, üben enorme Impulse auch in Deutschland auf Reformbefürworter wie -gegner aus.

Das für die Beibehaltung der hierzulande weitreichenden Konsumentenverfolgung vorgetragene Zentralargument war und ist dabei die längst unstrittige Schädlichkeit der Substanz gerade für jugendliche Intensivkonsumenten. Doch das Argument verfängt nicht. Erhebliches Schadenspotenzial ist die notwendige, nicht aber hinreichende oder gar zwingende Voraussetzung für ein juristisches Verbot. Dazu bedarf es auch des Nachweises der positiven Gesetzesfolgen. Das Verbot muss die Absicht des Gesetzgebers erfüllen, Schäden zu mindern. Laut Einheitsübereinkommen über Suchtstoffe von 1961 soll die Prohibition das ‚individuelle Übel und die wirtschaftliche und soziale Gefahr der Betäubungsmittelsucht verhüten und bekämpfen‘. Das sah auch das Bundesverfassungsgericht in seinem Cannabisurteil von 1994: „Angesichts der […] offenen kriminalpolitischen und wissenschaftlichen Diskussion über die vom Cannabiskonsum ausgehenden Gefahren und den richtigen Weg ihrer Bekämpfung hat der Gesetzgeber die Auswirkungen des geltenden Rechts unter Einschluss der Erfahrungen aus dem Ausland zu beobachten und zu überprüfen.“ In dieser Frage sind inzwischen mehr als zwei Jahrzehnte vergangen – der Ruf des obersten deutschen Verfassungsorgans indes verhallte ungehört. Die Wirksamkeit des Gesetzes? Nicht evident, nicht überprüft, keine Information vorhanden! So erfolgt die Diskussion des Für und Wider angesichts einer äußerst dünnen Erkenntnislage mehr im Bereich des Glaubens als des Wissens (s. a. DHS Jahrbuch Sucht 2015). Dies wird der Bedeutung des Problems schon angesichts mehrerer Millionen Konsumenten auf bemerkenswerte Weise nicht gerecht. Bemerkenswert besonders, als es doch längst und leicht zu ändern gewesen wäre.

Es ist wichtig, die Risiken des Cannabiskonsums zu untersuchen. Es ist auch wichtig, seine medizinischen Wirkungen verstärkt zu erforschen. Noch wichtiger aber scheint es in der gegenwärtigen Lage, die Folgen unterschiedlicher Varianten von Prohibition und Regulierung zu erforschen. ‚Cannabis muss verboten sein, weil es für junge Menschen riskant ist‘ – nach mehr als einem halben Jahrhundert nicht evaluierter Prohibition greift dieser Gedanke sehr kurz.

Wir brauchen eine Cannabispolitik, die gewährleistet, dass die Substanz möglichst geringe Schäden verursacht, und die den Risiken des möglichst geringen Konsums keine weiteren hinzufügt. Im Interesse jedes Einzelnen. Und im Interesse der gesellschaftlichen Vernunft brauchen wir sie auch. Neue Beiträge zu dieser Diskussion: aber bitte endlich Fakten!

 

Nadja Wirth, Vorstandsmitglied DG-SAS, seit 2013 Fachberaterin im LWL-Landesjugendamt

Mehr riskant Konsumierende für Frühinterventionsangebote erreichen

Nadja Wirth_kleinAls Vorstand der Deutschen Gesellschaft für Soziale Arbeit in der Suchthilfe (DG-SAS) setzen wir uns dafür ein, dass Modelle zur Regulierung von Cannabis erprobt werden. Auf europäischer Ebene sind keine Zusammenhänge zwischen gesetzlichen Änderungen und Prävalenzraten des Cannabiskonsums festzustellen (EBDD, 2011). Die Lockerung des strafrechtlichen Umgangs mit Cannabis birgt einen kleineren Anteil Risiken und einen größeren Anteil positiver Auswirkungen. Den Risiken sollte mit gezielten Maßnahmen entgegengetreten werden.

  • Risiken: Da die strafrechtliche Grundlage fehlt, würden Volljährige keine Auflage mehr erhalten, an einem Frühinterventionsangebot wie FreD teilzunehmen. Damit würde die Zahl der jungen Erwachsenen sinken, die über die Polizei bzw. Justiz zu FreD vermittelt werden.
  • Maßnahmen: Die Kontrolle des Jugendschutzgesetzes – bezogen auf Alkohol und nach einer Gesetzesänderung auch auf Cannabis – muss deutlich verbessert werden. Minderjährige, die im Zusammenhang mit Cannabis auffällig werden, sollten die Auflage erhalten, z. B. an einem Konsumreflexions-Kurs wie FreD teilzunehmen. Multiplikatoren sollten im Umgang mit riskant konsumierenden Jugendlichen geschult werden.
  • Positive Auswirkungen: Offene und angstfreie Gespräche über Cannabis werden ermöglicht. Das ist die Grundlage, um (jugendliche und erwachsene) Konsumenten sowie Bezugspersonen zu motivieren, bei riskanten Konsummustern Unterstützung in Anspruch zu nehmen.

Voraussichtlich werden über solch einen Weg der Liberalisierung mehr riskant Konsumierende für Frühinterventionsangebote erreicht als im Rahmen der derzeitigen Gesetzgebung. Eine ausführliche Stellungnahme finden Sie hier.

 

Ismail Öksüz, ehemaliger Konsument

Cannabislegalisierung?

Ismail ÖksüzSeit mehreren Jahren verfolge ich nun die Entwicklung auf der ganzen Welt bezüglich der Legalisierung von Cannabis. Es ist traurig, dass Deutschland im Vergleich zu anderen Ländern weit zurückliegt. Ich persönlich befürworte die Legalisierung. Wenn man ehrlich ist, hat das Verbot nichts gebracht. Es hält niemanden vom Konsum ab, und es hält auch die Dealer nicht davon ab, Cannabis anzubauen und Handel damit zu treiben. Man kann auch leider nicht verhindern, dass manche Konsumenten davon abhängig werden. Heutzutage ist die Beschaffung von Cannabis genauso einfach, wie sich Zigaretten an der Tankstelle zu holen. Ein Verbot wird daran auch nichts ändern. Cannabis wird häufig im Volksmund und von so genannten Experten als Einstiegsdroge bezeichnet, was aber meiner Meinung nach nicht stimmt. Ich glaube nicht, dass es einen Heroinabhängigen gibt, der noch nie Alkohol getrunken hat. Also müsste auch Alkohol als Einstiegsdroge bezeichnet werden. Kiffen führt genauso wenig wie Trinken automatisch zu harten Drogen, sonst hätten wir längst Millionen Heroinabhängige.

Legalisierung heißt nicht, den Handel wuchern zu lassen. Im Gegenteil. Sie soll Dealern schaden und Konsumenten schützen. Eine qualitätskontrollierte Abgabe von Cannabis verhindert, dass verunreinigtes, gestrecktes Cannabis in den Umlauf kommt. 2008 kam es in Deutschland zu einigen Todesfällen durch Cannabis, das mit Blei, Vogelsand, Zuckerwasser und etlichen anderen Stoffen versetzt wurde. Bei einem kontrollierten Verkauf könnten Standards gesetzt werden wie auch in der Lebensmittelindustrie. Das amerikanische Modell zur Cannabisregulierung sollte uns als bestes Beispiel dienen. Dort wird Cannabis legal angebaut und in so genannten ‚dispensaries‘ abgegeben. Alles wird versteuert. Der Staat und die Konsumenten profitieren davon, und Schwarzmarkthändlern schadet es enorm, so dass es sich für sie nicht mehr lohnt.

Außerdem greift der Jugendschutz bei einer Legalisierung, so dass Jugendliche besser geschützt werden können. Meiner Meinung nach ist es sehr wichtig, Minderjährigen den Zugang zu Cannabis zu erschweren, was momentan nicht der Fall ist. Die frei werdenden Ressourcen bei Polizei, Gerichten und Verwaltung könnten in Aufklärung und Therapien gesteckt werden. Was ich auch von sehr hoher Bedeutung finde, ist, dass chronisch Kranken, die Cannabis zur Linderung ihrer Leiden konsumieren, der Zugang erleichtert wird. Viele chronisch Kranke können Cannabis momentan in Apotheken bekommen, leider zu sehr hohen Preisen. Dies bewegt viele dazu, ihr Cannabis auf dem Schwarzmarkt zu erwerben, womit sie sich strafbar machen und sich in der Illegalität bewegen.

Ich habe mehrere Jahre in Amsterdam gelebt, und meine Erfahrung aus den Niederlanden ist, dass ich dort deutlich weniger Cannabisabhängige und exzessiven Konsum beobachtet habe. Vielmehr einen kontrollierten und verantwortungsvolleren Umgang mit Cannabis. Jugendliche dort werden besser aufgeklärt und gehen auch im späteren Leben damit verantwortungsvoll um. Momentan befinde ich mich in Therapie und kürzlich durfte ich eine Heimfahrt nach Amsterdam zu meiner Freundin und meinem Sohn machen. Es fiel mir schwer, an den Coffeeshops vorbeizugehen, aber damit kann ich durch die Therapie umgehen, und da ich dort lebe, gehört es zur Normalität. Ich persönlich bin verantwortungslos mit Cannabis umgegangen und hatte ein Suchtproblem. Das heißt aber nicht, dass jeder süchtig werden kann. Es hätte mir genauso mit Alkohol oder Glücksspiel passieren können. Warum wird hier nicht über ein Verbot nachgedacht?! Meist wird der Vorwand benutzt, dass Alkohol kulturell stärker akzeptiert ist, aber bei geschätzten vier Millionen Kiffern in Deutschland ist das kein Argument.

 

Dr. Liane D. Paul, Institut für Rechtsmedizin / Forensische Toxikologie, Ludwig Maximilians Universität München

Die Frage der Cannabis-Legalisierung ist eine hochemotional und ideologisch geführte, letztlich politische Debatte, in der bei vielen Teilnehmern Sachargumente kaum noch Gehör finden, wie ich u. a. auf Veranstaltungen immer wieder feststellen kann. Ich möchte mich daher eines Kommentars enthalten. Aus toxikologischer und rechtsmedzinischer Sicht kann man ohne medizinische Indikation ohnehin nur vom Konsum von Cannabis-Produkten abraten.

 

Andreas Gantner, Dipl.-Psych., Geschäftsführer im Therapieladen e. V.
seit 25 Jahren aktiv in der Prävention und Behandlung bei Cannabisproblemen

Andreas GantnerWir im Therapieladen e. V. sind seit 30 Jahren in unserer täglichen therapeutischen Arbeit mit den gravierenden psychischen und sozialen Auswirkungen der Cannabisabhängigkeit konfrontiert und sind mit vielen anderen Akteuren in der Suchthilfe fest davon überzeugt, dass eine regulierte Cannabisfreigabe für Erwachsene ein längst fälliger Weg für eine rationale Drogenpolitik ist.

Die Ungleichbehandlung der illegalen Droge Cannabis und der legalen Substanzen Alkohol und Tabak lässt sich aufgrund der wissenschaftlichen Befundlage zu negativen Konsequenzen dieser Substanzen nicht rechtfertigen, und alle seriösen Fachleute wissen das. Wir haben mit dem bestehenden Drogenverbot ein starkes Glaubwürdigkeitsproblem in der Prävention. Jeder kann heute wissenschaftlich und ‚evidenzbasiert‘ bestätigt bekommen, dass Alkohol im Vergleich zu Cannabis individuell und gesamtgesellschaftlich den größeren Schaden anrichtet. Die im BtMG verfestigte Doppelmoral im rechtlichen Umgang mit psychoaktiven Substanzen untergräbt eine unideologische und vernünftige Auseinandersetzung mit den wirklichen Risiken des Cannabiskonsums. Keine/n einzige/n unserer Klient/innen hat das Drogenverbot davon abgehalten zu konsumieren oder davor bewahrt, in eine Abhängigkeit zu geraten.

Der Anstieg des Konsums seit den 90er Jahren zeigt, dass das Verbot keine generalpräventive Wirkung hat, sondern vielmehr die betroffenen Konsument/innen zusätzlich durch die Illegalität in Schwierigkeiten bringen kann. Dabei ist der Anteil der Cannabisabhängigen in Deutschland laut epidemiologischer Studien seit den letzten zehn bis 15 Jahren stabil geblieben und liegt bei ca. einem Prozent. Der starke Anstieg von Cannabisklienten in der Suchthilfe in Deutschland lässt sich also nicht, wie viele vermuten, mit immer mehr Problemen mit Cannabis erklären, sondern mit einem verbesserten Suchthilfesystem, welches seit etwa dem Jahr 2005 Problemkonsumenten gezielter anspricht und durch Frühinterventionsprojekte und Therapieangebote besser erreicht. Die zukünftige Herausforderung besteht in einer Verlagerung vom Betäubungsmittelgesetzt hin zum Jugendschutz. Von einer wirksameren und besseren Ressourcenverteilung zwischen Hilfe und Repression könnten alle profitieren.

 

Prof. Dr. Michael Klein, Katholische Hochschule Nordrhein-Westfalen (KatHO NRW), Deutsches Institut für Sucht- und Präventionsforschung (DISuP)

Legalisierung ist ein Schritt auf dem Weg zur Individualisierung und verbesserten gesellschaftlichen Steuerung

Prof. Dr. Michael KleinOb ein Rausch, selbst gewählt und im Idealfall selbstkontrolliert, generell ein Thema des Strafrechts sein sollte, durfte schon immer bezweifelt werden. Auch ist schon lange bekannt, dass die enormen Gewinnspannen auf dem illegalisierten Markt Menschen mit kriminellem Charakter anziehen, genauso wie der illegalisierte Markt Kriminalität und kriminelle Karrieren erzeugt. Insofern kann die heute immer noch dominante Drogengesetzgebung, die ihre Wurzeln ganz wesentlich in den imperialen Staaten des späten 19. Jahrhunderts hatte, für viele Fragen der Gegenwart und noch mehr der Zukunft als unpassend, inhuman und in keiner Weise lösungsorientiert angesehen werden. Dies gilt insbesondere für notwendige Lösungen in einer globalisierten Welt, in der Wertesysteme und Ideologien miteinander konkurrieren. Das Wertesystem freier Gesellschaften sollte Antworten jenseits des Strafrechts anbieten, welche die Freiheit des Individuums fördern und die Kontrollzwänge eines autoritären Staates eindämmen. Nicht umsonst zeigen gerade besonders rigide und totalitäre Ideologien besonders wenig Interesse an der Förderung der Freiheit des Individuums. Dies trifft die cannabiskonsumierenden Menschen in besonderer Weise, weil sie die Werte dieser Gesellschaftssysteme in der Regel nicht stützen und sich ihnen meist zu entziehen versuchen.

Wenn andererseits jedoch die Entstehung einer Sucht oder anderer relevanter Risiken im Vordergrund stehen, so sollten Prävention, Hilfen und Therapie die Mittel der Wahl sein. Von den regelmäßigen Cannabiskonsumenten scheint jedoch nur eine Minderheit tatsächlich suchtgefährdet zu sein. Insofern kann die hundertjährige Geschichte der ‚modernen‘ Drogengesetzgebung aus heutiger Sicht überwiegend als Irrweg mit totalitären, inhumanen und chauvinistischen Zügen charakterisiert werden. Cannabis wird dabei systematisch erst seit den 30er Jahren des 20. Jahrhunderts bekämpft. Filme wie „Reefer-Madness“ (Kiffer-Wahnsinn), ursprünglich in den USA verbreitet, sind aus heutiger Sicht als Produkte der gezielten Desinformation zu bewerten.

Dies heißt nicht, dass Drogen insgesamt und Cannabis im Speziellen harm- und risikolos sind. Diese Risiken für Entwicklung, Verhalten und Umwelt gilt es genau zu benennen, wie die Vorteile und den Nutzen. So wächst seit Jahren das Wissen über den medizinischen Nutzen der Pflanze. Die Risiken andererseits gilt es zu minimieren, soweit es geht, und zwar mit Mitteln der Pädagogik, der Psychologie und der Medizin, und nicht mit Strafrecht.

In thesenartiger Form gilt es aus psychosozialer Sicht folgende Punkte zu beachten:

  1. Cannabislegalisierung führt nicht zur Lösung aller Drogenprobleme, sondern ist als eine gezielte, vor allem kriminal- und sozialpolitische Maßnahme einzuschätzen.
  2. Die Legalisierung von Cannabis, wie auch immer sie im Detail gestaltet wird, entlastet die Gesellschaft im polizeilich-juristischen Bereich und stellt neue Anforderungen in den Bereichen Jugendschutz, Prävention, Behandlung psychischer Störungen.
  3. Die Verfügbarkeit psychotroper Substanzen ist, je nach Gefährlichkeit und Risiken, differentiell zu gestalten. Cannabis, ebenso wie destillierte Alkoholika, sollten nicht im Supermarkt erhältlich sein. Die Abgabe des Cannabis kann z. B. in Apotheken oder speziellen ‚Drug Stores‘ geschehen.
  4. Wenn die bisherige Drogengesetzgebung, die übermäßig auf Verbot, Repression und Bestrafung gesetzt hat, als gescheitert erachtet wird, dann werden entsprechende Anfragen auch hinsichtlich anderer, gefährlicherer Drogen (z. B. Opiate, Amphetamine) gestellt werden. Darauf sollten Suchtforschung, Suchthilfepraxis und vor allem Suchtpolitik vorbereitet und mit Antworten versehen sein.
  5. Menschen mit psychischen Problemen (z. B. soziale Ängstlichkeit, ADHS, Schizophrenie) weisen eine höhere Wahrscheinlich auf, Cannabis zu konsumieren. Dies ist jedoch keine Legitimation für die Fortsetzung der Repression, sondern eine Aufforderung für optimierte medizinische und psychosoziale Hilfen, insbesondere im Bereich der Frühintervention und selektiven Prävention.
  6. Cannabiskonsum führt in der großen Mehrzahl der Fälle nicht zu Cannabisabhängigkeit, ist also weder zu bestrafen noch zu behandeln. Es handelt sich also entweder um eine Frage der individuellen Lebensführung oder um Probleme und Anforderungen der Gesundheitshilfen.

Es muss im Rahmen einer wirklich modernen Drogenpolitik vor allem darum gehen, den Konsum psychoaktiver Substanzen, der niemals völlig zu unterbinden sein wird, unter Aspekten des Nutzens und Schadens zu sehen. Jeder Mensch muss im Laufe seines Lebens Entscheidungen in Bezug auf Substanzkonsum treffen und bildet dann entsprechende Gewohnheiten, des Konsums wie des Nicht-Konsums. Die biographisch relevanten Entscheidungen sollten auf der Basis fundierten Wissens und reflektierter Informationen geschehen. Dort, wo Menschen Hilfen für psychische Störungen oder ihre Frühformen benötigen, sollten sie diese frühzeitig erhalten, damit psychotrope Substanzen nicht zum Zwecke der Selbstmedikation benutzt und missbraucht werden. Dafür müssen die Risiken und der Nutzen von Subtanzkonsum kommuniziert werden – authentisch, evidenzbasiert und verständlich. Das Strafrecht soll sich auf die Gefahrenlagen im Bereich der Jugend (keine Abgabe an Kinder und Jugendliche), des Verkehrs, der Arbeitswelt und der Familie konzentrieren.

Dabei ist die Veränderung des gesellschaftlichen oder – im engeren Sinne – strafrechtlichen Umgangs mit einer Substanz (die so genannte ‚Freigabe‘) nicht gleichzusetzen mit der Botschaft, dass deren Konsum harm- oder risikolos ist. Und es ist gerade die überwiegend undifferenzierte Drogenpolitik, die unser Land über Jahrzehnte vor allem aus den USA importierte und die in Deutschland bis weit in die 90er Jahre herrschte, die dem Uniformitätsmythos („Alle Drogen sind schlecht, deshalb keine Macht den Drogen“) in der Einschätzung der verschiedenen Substanzen und ihrer Risiken Vorschub leistete.

So dürften die Verelendung der Konsumenten und der Krieg gegen sie auf staatlicher Ebene zu den wichtigsten kontraproduktiven Folgen einer falschen, weil einseitig auf Verbot und Kontrolle ausgerichteten Drogenpolitik gehören. Diese Effekte werden im Bereich des Cannabiskonsums besonders deutlich. Diese Politik hat sich inzwischen als Irrweg erwiesen und sollte in Bezug auf Cannabis schleunigst beendet werden. Für alle anderen Substanzen bedarf es in der Zukunft einer rationalen, evidenzbasierten Drogenpolitik. Jeder Mensch soll selbst erlernen und bestimmen dürfen, wie er mit Cannabis umgehen möchte, innerhalb seines Verantwortungsbereichs und ohne Schädigung Dritter. Drogenkonsum ist ein hochgradig psychisches Phänomen, intrapsychisch durch seine Auswirkungen auf Bewusstsein, Emotionen, Affekt und interaktional durch die Auswirkungen im sozialen Geschehen. Es ist auch am besten mit psychologischen Mitteln zu beeinflussen, egal ob es sich um Prävention, Steuerung oder Therapie handelt.

 

Andreas Kleiner, Leiter Haus Weitenau, Fachklinik für suchtkranke Jugendliche und junge Erwachsene

„Es darf keine Freiheit geben zur Zerstörung der Freiheit.“ Karl Jaspers

Andreas KleinerIn der Entwicklung meines Kommentars zur Diskussion um die Legalisierung von Cannabis kristallisierte sich für mich heraus, den Schwerpunkt auf die Frage zu legen, ob in unserer individualisierten Epoche gesetzgeberische Interventionen zum Schutz und zur Orientierung im Umgang mit Rauschmitteln, Drogen und Medikamenten weiter hilfreich und notwendig sind. Als Leiter einer stationären Suchttherapieeinrichtung für Jugendliche und junge Erwachsene sind das professionelle Mitarbeiterteam und ich stets mit der Notwendigkeit konfrontiert, einen Schutz- und Schonrahmen für Wegbegleitung, Weggestaltung und Therapie zu entwickeln und zu bewahren. Mitentscheidender Faktor in einer Suchttherapie ist die soziale therapeutische Gemeinschaft mit dem gemeinsamen Ziel eines abstinenten Schutzrahmens, der die Zugriffsnähe künstlich zur sicheren Entwicklung von Resilienz, Identität und ‚EigenSinn‘ einschränkt.

Entsprechend dieser Erfahrungen wurde deutlich, dass die Drogeneinnahme auch ein Ausdruck, Notruf und Bewältigungsversuch der Überforderung mit Aufgaben/Entwicklungsaufgaben ist. Es gibt also folglich Menschen, die unserer Fürsorge und unseres Schutzes bedürfen, damit sie Bedingungen zur Verfügung gestellt bekommen, in denen sie sich gesund entfalten können. Folgende häufig genannte Argumente von Befürwortern der Legalisierung leiteten meine Gedanken und Ausführungen.

  • Als Hauptargument wird in der Diskussion um die Legalisierung und oder Entkriminalisierung von Cannabis die gesamte Verbots- und Drogenpolitik als gescheitert angeführt, da der Konsum und die Akzeptanz von Cannabis in Deutschland deutlich gestiegen sind.
  • Zum Zweiten wird die notwendige Erweiterung der medizinischen Versorgung mit Cannabis genannt.
  • Zum Dritten wird mit der individualistischen Selbstbestimmung argumentiert.
  • Zum Vierten wird der verbesserte Jugendschutz über kontrollierte Abgabe an ausschließlich Volljährige vermutet.

Auf das Hauptargument möchte ich mit einem Vergleich reagieren. Das griffigste Beispiel hierfür sind meines Erachtens die Straßenverkehrsregeln. Niemand käme wohl auf die Idee, Straßenverkehrsregeln aufzulösen, um dann über in Aussicht gestellte Präventionsarbeit mehr Straßensicherheit herzustellen. Ebenso kann ich mir nicht vorstellen, dass bei Verkehrsregeln, vergleichbar mit der Interpretation der ‚gescheiterten‘ Drogenverbotsregeln, die ‚Verbotspolitik‘ im Straßenverkehr als gescheitert bewertet würde, weil die Übertretungen steigen. Es herrscht wohl vielmehr die Befürchtung vor, dass ohne ‚Verbotsregeln‘ die Situation viel problematischer wäre. Auch wird in der Legalisierungsdiskussion die Steigerung der Übertretungen mit mangelnder Akzeptanz begründet und akzeptiert, um dann im nächsten Atemzug das Verbot als kulturell gesellschaftlich überholt zu bezeichnen. Ähnliches ist für das Beispiel Verkehrspolitik nur schwer vorstellbar.

Das Argument für Legalisierung von Cannabis zur medizinischen Nutzung erscheint mir besonders irritierend. Legalisierung, damit Cannabis frei als ‚Medikament‘ ohne Kenntnis von Inhaltsstoffen, Stärkegrad und Dosierungsanleitung über Eigen- und Selbstanbau genutzt werden kann? Die Abgabe als Medikament, vom Arzt verschrieben, mit vorgegebener Dosierungsanleitung und kontrollierter Herstellung sollte dagegen ernsthaft kein Problem sein.

Meiner Meinung nach sollte über schützende Gesetze die Legalisierung von Cannabis verhindert bleiben. Ich sehe deutlich die Notwendigkeit, Verantwortung über leitende Gesetze zu übernehmen. Oberste Priorität und Richtschnur sollten das Kindes- und Jugendwohl sowie das Wohlergehen und der Schutz von benachteiligten Gruppen sein und weniger individualistische Argumente. Ich glaube, dass wir Menschen zwar selbst in der Hand haben sollten, unser Leben zu gestalten und ihm Bedeutung zu verleihen, dass wir aber als Gesellschaft Orientierung, Hilfen und Schutz bieten sollten, wenn Menschen in eine Lebens- oder Sinnkrise geraten und sie nicht mehr wissen, wonach sie sich richten sollen. Über eine kontrollierte Abgabe würde der Eindruck entstehen, dass Cannabis ungefährlich sei und der Konsum unter 18 ein Kavaliersdelikt. Gleichzeitig würde eine Zugriffsnähe geschaffen, die deutlich erhöhte Gefahren beinhaltet. Es würden unter anderem Menschen angezogen werden, die sich gerade in einer ‚Entwicklungskrise‘ wie zum Beispiel der Pubertät oder der Adoleszenz befinden. Recht bald würde ähnlich der Diskussion um den Jugendschutz im Internet dahingehend argumentiert, dass es Warnhinweise gäbe und mehr Kontrolle nicht leistbar und zu einschränkend sei. Illegale Dealer würden sich sicher weiter der minderjährigen Klientel widmen.

In meiner 15-jährigen stationären Arbeit mit suchtkranken Jugendlichen wurde deutlich, dass Cannabiskonsum sehr häufig in der Identitätssuche als Hilfsmittel zur Anerkennung in Gruppen, als sinnstiftend, als Beziehungsersatz, zur Beruhigung und zur Verbesserung der sozialen Lockerheit genutzt wird. Die Gefährlichkeit des Kontrollverlusts und des Cravings wird trotz vielfältiger Präventionsmaßnahmen häufig ignoriert. Die tragischen Auswirkungen auf das Leben, die Gesundheit, die Leistungsfähigkeit und die Entwicklung von missbräuchlichem und süchtigem Verhalten im Zusammenhang mit weiteren Drogen werden leider extrem unterschätzt. Wem es nicht gelingt, ein tragendes stabiles Beziehungsgeflecht aufzubauen, ist in höchstem Maße gefährdet. In der Einsamkeit und den Überforderungen liegen die Hauptursachen der Sucht, und nicht in der Verbotspolitik. Es gibt einen erheblichen Anteil von Menschen, die gemeinschaftlich beschlossene Regeln zum Schutz und zur Orientierung benötigen.

Bei diesem Thema sollten die Freiheit und das Recht Einzelner schweren Herzens zum Schutz und Nutzen aller in den Hintergrund treten. Sie gehören aber zwingend berücksichtigt. Ich wünsche mir, dass wir es schaffen, in der Diskussion einen ausgewogeneren Umgang zu entwickeln, um so aus den Polarisierungen heraus zu finden. Lassen sie uns darüber diskutieren, wie Toleranz und Hilfe im Verbot aussehen können. Um noch einmal das Bild aus dem Straßenverkehr zu bemühen: Ich traue mir sehr wohl zu, in fast allen Situationen als Fußgänger eine Straße zu überqueren, ohne eine Ampel zu nutzen. Ich versuche aber trotzdem, vorbildhaft und respektvoll bei Rot stehen zu bleiben, in dem Bewusstsein, dass es Gruppen gibt, die die Ampel benötigen. Nachts um 2 Uhr nehme ich mir jedoch hin und wieder heraus, diese Regelung zu brechen. Ich gehe davon aus, dass ich das leisten kann und wir es verkraften.

 

Dr. Elke H. Sylvester, Ärztliche Leiterin der Fachklinik Nettetal
Conrad Tönsing, Geschäftsbereichsleiter Suchtprävention und Rehabilitation, Caritasverband für die Diözese Osnabrück e. V.

Länderspezifische Unterschiede vermeiden

Dr.Elke Sylvester_Conrad TönsingCannabis ist seit Jahrzehnten die mit Abstand am weitesten verbreitete illegale Droge in Deutschland. Die Ergebnisse des epidemiologischen Suchtsurveys 2012 zeigen, dass fast jeder Vierte im Alter zwischen 18 und 64 Jahren bereits Erfahrungen mit dem Gebrauch von Cannabis hatte. In den letzten zwölf Monaten konsumierten 4,5 Prozent Cannabis. Von den 12- bis 25-jährigen Jugendlichen konsumierten im Jahr 2012 nach Repräsentativerhebungen der BZgA 5,6 Prozent Cannabis in den letzten zwölf Monaten. Die Zahl der akuten Sucht- und Drogenbehandlungen in Krankenhäusern wegen „psychischer Verhaltensstörungen durch Cannabinoide“ lag 2013 bei 11.708 Personen. Vor diesem Hintergrund und der Tatsache, dass die Akzeptanz von Cannabis in Deutschland steigt, ist die Frage nach einer Legalisierung von Cannabis nicht ganz so einfach zu beantworten.

Es ist belegt, dass sich Cannabiskonsum negativ auf die psychosoziale Entwicklung von Kindern und Jugendlichen auswirkt, häufig geht mit dem Konsum einher, dass die schulischen Anforderungen vernachlässigt werden, Interessen und Verantwortungsbereitschaft sinken und Antriebsarmut einsetzt. Die Risiken psychischer und somatischer Schädigungen steigen, v. a. in Form von Lungenschädigungen, kognitiven Defiziten, multiplen Gedächtnisstörungen und akuten und lebenslangen Psychosen. Darüber hinaus kann sich eine manifeste Abhängigkeitserkrankung entwickeln. Verleugnet werden können auch nicht die Risiken, die mit einer Teilnahme am Straßenverkehr und der Ausübung beruflicher Tätigkeiten verbunden sind.

Die aktuelle Gesetzeslage führt in Deutschland dazu, dass trotz der Tatsache, dass der Konsum selbst nicht strafbar ist, jeder andere nicht medizinische Umgang mit der Substanz – ob Anbau, Kauf oder Weitergabe – dazu führt, dass schon Jugendliche und auch Erwachsene kriminalisiert werden, was ebenso wie der Konsum selbst zu Stigmatisierungen, strafrechtlicher Verfolgung und gesellschaftlichen Teilhabeproblemen führt.

Aufgrund dieser hier nur ansatzweise genannten Aspekte plädieren wir für eine Entkriminalisierung von Cannabis-Konsumenten und für die bundesweite Festlegung von Mengen zum Eigengebrauch, um länderspezifische Unterschiede zu vermeiden. Gleichzeitig sollte der Schutz vor den Gefährdungen des Konsums insbesondere bei Kindern, Jugendlichen und weiteren Risikogruppen besondere Beachtung finden. Dazu sind qualifizierte Präventionsmanuale wie SKOLL, FRED und MOVE flächendeckend und auskömmlich finanziert in allen Schulen ab der 7. Klasse einzuführen, aber auch in Betrieben, um die Auseinandersetzung mit der Thematik zu fördern und ein Bewusstsein zu schaffen, so wie es im Bereich des Tabakkonsums in den letzten Jahren gelingen konnte.