Zweiter Förderaufruf Bundesprogramm „rehapro“

Der zweite Förderaufruf zum Bundesprogramm „Innovative Wege zur Teilhabe am Arbeitsleben – rehapro“ ist am 25.05.2020 im Bundesanzeiger (BAnz AT 25.05.2020 B3) veröffentlicht worden.

Die besonderen Umstände aufgrund der Corona-Pandemie führen derzeit in allen Lebens- und Arbeitsbereichen zu großen Herausforderungen. Auch die Jobcenter und Träger der gesetzlichen Rentenversicherung sind wegen der aktuellen Entwicklungen mit besonderen Aufgaben in ihren jeweiligen Zuständigkeiten konfrontiert. Momentan ist es nicht absehbar, wie die zukünftige Entwicklung sich gestaltet und wie sich diese auf die weitere Umsetzung des Bundesprogramms rehapro auswirkt. Aufgrund der Unsicherheiten rund um die Corona-Pandemie ist daher auch kein „richtiger“ oder „besserer“ Zeitpunkt für den Start des zweiten Förderaufrufs absehbar.

Es ist weiterhin eine wichtige Aufgabe und auch eine Chance, den gesetzlichen Auftrag aus § 11 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch zu erfüllen und innovative Ansätze mit Modellprojekten zur Stärkung der Rehabilitation zu erproben. Daher hat sich das BMAS entschieden, den zweiten Förderaufruf zum Bundesprogramm rehapro zu starten. Die mit der Corona-Pandemie einhergehenden Herausforderungen können in einzelnen Modellprojekten aufgegriffen und entsprechende innovative Ansätze und Konzepte erarbeitet und eingereicht werden. Diesbezügliche Hinweise wurden in den Förderaufruf zusätzlich aufgenommen.

Der zweite Förderaufruf konkretisiert die Fristen und Rahmenbedingungen des Antragsverfahrens. Dabei wurden die Vorgaben des Lenkungsausschusses rehapro berücksichtigt. Wie schon im ersten Förderaufruf, handelt es sich um ein zweistufiges Verfahren, bei dem der Antragstellung die Einreichung einer aussagekräftigen Projektskizze vorgelagert ist. Die organisatorischen Rahmenbedingungen des ersten Förderaufrufs bleiben somit unverändert. Das Antragsverfahren wird jedoch insbesondere hinsichtlich der Projektskizze vereinfacht. Dieser ist nun keine differenzierte Finanzplanung mehr, sondern lediglich eine grobe, orientierende Finanzplanung beizufügen. Auch der Arbeits- und Zeitplan soll nur orientierenden Charakter haben.

Aufgrund der aktuellen Situation wird für die Erarbeitung und Einreichung der Projektskizzen ein längerer Zeitraum eingeplant. Die antragsberechtigten Jobcenter und Träger der gesetzlichen Rentenversicherung können aussagekräftige Projektskizzen spätestens bis zum 4. September 2020 bei der Fachstelle rehapro einreichen. Die für das Antragsverfahren notwendigen Unterlagen wie z. B. Formulare und Arbeitsmaterialien stehen auf der rehapro-Homepage www.modellvorhaben-rehapro.de zur Verfügung.

Broschüre rehapro zum ersten Förderaufruf

Das BMAS hat die Broschüre „Rehabilitation fördern, stärken, besser machen!“ zum ersten Förderaufruf des Bundesprogramms rehapro veröffentlicht. In der 1. Auflage werden 26 der innovativen Modellprojekte vorgestellt und ein Überblick über die Ziele und Rahmenbedingungen des Bundesprogramms gegeben. Eine 2. Auflage der Broschüre ist geplant, wenn alle Projekte gestartet sind und bereits über eine längere Zeit laufen. Sie wird dann alle Modellprojekte enthalten, die im Rahmen des ersten Förderaufrufs gefördert werden.

Die Broschüre steht als barrierefreie Datei sowie als für den Selbstausdruck optimierte Datei auf der rehapro-Homepage unter „Downloads“ zur Verfügung.

Quelle: 7. Newsletter zum Bundesprogramm rehapro vom 25. Mai 2020, Fachstelle rehapro, Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See