Wirkungsvolle Suchtprävention vor Ort

Am 9. Oktober 2019 haben die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, die Drogenbeauftragte der Bundesregierung und der GKV-Spitzenverband gemeinsam den Startschuss zum 8. Bundeswettbewerb Kommunale Suchtprävention gegeben. Das Thema des diesmaligen Wettbewerbs lautet „Wirkungsvolle Suchtprävention vor Ort“.

Ziel des 8. Bundeswettbewerbs ist es, wirkungsvolle Maßnahmen und Projekte zur kommunalen Suchtprävention intensiver kennenzulernen und sie bundesweit bekannt zu machen. Darüber hinaus sollen diejenigen Städte, Gemeinden und Landkreise ausgezeichnet werden, die mit ihrer wirkungsvollen Herangehensweise im Bereich der suchtpräventiven Aktivitäten ein gutes Beispiel für andere Kommunen geben.

Eingeladen zur Teilnahme sind alle deutschen Städte, Gemeinden und Landkreise. Teilnahmeberechtigt sind außerdem Kommunalverbände sowie die Träger der kommunalen Selbstverwaltung in den Stadtstaaten. Präventionsaktivitäten Dritter (z. B. Wohlfahrtsverbände, Schulen, Kindertagesstätten, Jugendeinrichtungen, Sportvereine, Krankenkassen) sind willkommen, können aber nur als Bestandteil der Bewerbung einer Kommune berücksichtigt werden.

Als Anreiz zur Wettbewerbsteilnahme steht ein Preisgeld in Höhe von insgesamt 60.000 Euro zur Verfügung. Zusätzlich lobt der GKV-Spitzenverband einen Sonderpreis von 20.000 Euro zum Thema „Gesundheitsförderung und Prävention für Kinder aus suchtbelasteten Familien“ aus.

Der Wettbewerb wird vom Deutschen Institut für Urbanistik (Difu) betreut, das für die Laufzeit des Wettbewerbs ein Wettbewerbsbüro eingerichtet hat. Kontaktdaten zum Wettbewerbsbüro, Informationen zum Wettbewerb sowie die Bewerbungsunterlagen stehen im Internet unter https://kommunale-suchtpraevention.de/ zur Verfügung. Einsendeschluss für die Wettbewerbsbeiträge ist der 15. Januar 2020. Die Preisverleihung findet im Juni 2020 in Berlin statt.

Pressestelle des Deutschen Instituts für Urbanistik (Difu), 09.10.2019