Versorgung von Menschen mit Suchtproblemen in Deutschland

Die Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen (DHS) hat sich bereits in den Jahren 2013 und 2014 in einem Ad-hoc-Ausschuss mit einer Analyse der Versorgungssituation Suchtkranker in Deutschland befasst. In einer entsprechenden Veröffentlichung im Jahr 2014 wurden relevante Schlussfolgerungen und Empfehlungen für die Weiterentwicklung des Suchhilfesystems und der Angebote für Suchtkranke vorgeschlagen (KONTUREN berichtete). Eine Analyse der Versorgung suchtkranker Menschen in Deutschland muss jedoch beinhalten, dass Menschen mit Suchtproblemen nicht ausschließlich Hilfen eines herausgehobenen spezifischen Versorgungssystems in Anspruch nehmen. Die Versorgung findet auch in allgemeinen Angeboten des Gesundheits- und Sozialwesens statt – sowohl suchtspezifisch als auch nicht suchtspezifisch. Die DHS hat daher erneut einen Ad-hoc-Ausschuss damit beauftragt, die Versorgung Suchtkranker in Deutschland unter diesen Gesichtspunkten zu analysieren. Die im Ausschuss erarbeitet Vorlage „Die Versorgung von Menschen mit Suchtproblemen in Deutschland – Analyse der Hilfen und Angebote & Zukunftsperspektiven. Update 2019“ wurde im Dezember 2019 beschlossen und im Februar 2020 veröffentlicht.

In die neue Version wurde die Systematik der „Segmente“ des Suchthilfesystems grundsätzlich übernommen. Allerdings wird in jedem Segment nicht nur beschrieben, welche suchtspezifischen Angebote es in diesem Bereich gibt, sondern auch, welche allgemeinen – also nicht suchtspezifischen – Angebote existieren, die ggf. von Menschen mit Suchtproblemen in Anspruch genommen werden. Mit diesem „Blick über den Tellerrand“ soll eine möglicherweise verengte oder einseitige Fokussierung bei der Bestandsaufnahme überwunden werden (Teil A). Wesentliche Ergebnisse dieser Analyse werden zusammengefasst und daraus Konsequenzen für eine zukunftsfähige Weiterentwicklung der Versorgung von Menschen mit Suchtproblemen abgeleitet. Es werden segmentbezogen Versorgungserfordernisse und Herausforderungen formuliert.

Darauf basierend werden übergeordnete Forderungen gestellt und einem Abriss gesellschaftlicher Megatrends bzw. Zukunftsfaktoren gegenübergestellt (Teil B).

Für das Verständnis der teilweise extrem komplexen Struktur der Hilfen und Angebote für Menschen mit Suchtproblemen ist eine Betrachtung der 150-jährigen historischen Entwicklung unbedingt notwendig. Daher wurde Teil C (Meilensteine bei der Entwicklung von Versorgungsstrukturen in der Suchthilfe) gegenüber der Version von 2014 grundlegend überarbeitet, ergänzt und neu systematisiert.

Quelle: DHS-Newsletter, 09.02.2020