Verbesserung der beruflichen Teilhabe von abhängigkeitserkrankten Menschen

Unter Federführung des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (MAGS) haben fünf sektorenübergreifende und interdisziplinäre Arbeitsgruppen Empfehlungen zur Verbesserung der beruflichen Teilhabe von abhängigkeitserkrankten Menschen entwickelt. Diese wurden im März 2021 in einer Broschüre mit dem Titel „Berufliche Teilhabe von abhängigkeitserkrankten Menschen. Weiterentwicklung der Zusammenarbeit im SGB II und SGB III in NRW. Empfehlungen und Umsetzungshinweise für die Praxis“ veröffentlicht. Die Empfehlungen beziehen sich auf folgende Handlungsfelder:

  1. Umgang mit Verdachtssituationen
  2. Zugangswege zur medizinischen Rehabilitation einschließlich Erprobung des Sonderweges („Verfahren ohne Sozialbericht“)
  3. Zusammenarbeit während der medizinischen Rehabilitation
  4. Überleitung und Anschlussangebote
  5. Institutionenübergreifende Zusammenarbeit

Die Handlungsempfehlungen sollen helfen,

  • für mehr Personen einen frühzeitigen Zugang zur Suchtberatung und zu suchtmedizinischen Leistungen, einschließlich Rehabilitationsleistungen, zu schaffen,
  • den Rehabilitationserfolg durch eine nachhaltige Betreuungs- und Eingliederungsstrategie zu erhalten sowie
  • die Expertise aller an der Betreuung abhängigkeitserkrankter Menschen im SGB II und SGB III beteiligten Fachleute zu verknüpfen.

Zu allen genannten Handlungsfeldern werden systematisch konkrete Umsetzungshinweise gegeben und Materialien (Formulare, Anträge, Fragebögen, Checklisten u.Ä.) zur Verfügung gestellt. Die Broschüre kann als PDF auf der Homepage des MAGS heruntergeladen werden.

Quelle: MAGS (2021), Berufliche Teilhabe von abhängigkeitserkrankten Menschen. Weiterentwicklung der Zusammenarbeit im SGB II und SGB III in NRW, S. 7
Redaktion KONTUREN, 28.5.2021