Systemische Therapie

Im Auftrag des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) hat das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) den Nutzen und Schaden der Systemischen Therapie bei Kindern und Jugendlichen mit einer psychischen Störung bewertet. In folgenden Anwendungsbereichen zeigten sich dabei Vorteile der Systemischen Therapie gegenüber den jeweiligen Vergleichsbehandlungen: Angststörungen und Zwangsstörungen, Essstörungen, hyperkinetische Störungen sowie psychische und Verhaltensstörungen durch psychotrope Substanzen. Bei gemischten Störungen erwies sie sich als vergleichbar mit einer Richtlinientherapie. Für den Anwendungsbereich affektive Störungen sieht das IQWiG hingegen einen Nachteil gegenüber anderen Therapieoptionen.

Für Erwachsene ist die Systemische Therapie bereits Kassenleistung

Die Systemische Therapie ist ein psychtherapeutisches Verfahren zur Behandlung von psychischen Störungen. Leitgedanke der Systemischen Therapie ist, dass soziale Beziehungen – vor allem innerhalb der Familie – eine wichtige Rolle bei der Entstehung und Behandlung psychischer Störungen spielen.

Anders als die analytische Psychotherapie, die tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie und die Verhaltenstherapie zählt die Systemische Therapie bislang in Deutschland nicht zu jenen psychotherapeutischen Verfahren, die als ambulante Leistung in der gesetzlichen Krankenversicherung zur Behandlung von Kindern und Jugendlichen eingesetzt und erstattet werden. Die Systemische Therapie zur Behandlung von Erwachsenen wurde hingegen 2019 in die dafür maßgebliche Psychotherapie-Richtlinie des G-BA aufgenommen und zählt somit zu den sogenannten Richtlinientherapien.

Vor diesem Hintergrund hat der G-BA das IQWiG im August 2021 mit der Nutzenbewertung der Systemischen Therapie als Psychotherapieverfahren bei Kindern und Jugendlichen mit einer psychischen Störung beauftragt.

Positive Effekte in fünf Anwendungsbereichen

Die IQWiG-Bewertung „Systemische Therapie als Psychotherapieverfahren bei Kindern und Jugendlichen“ basiert auf der Auswertung von 42 randomisierten kontrollierten Studien. Gegenüber dem Vorbericht kamen damit fünf ausgewertete Studien hinzu. Die meisten dieser Studien lassen sich sieben Anwendungsbereichen zuordnen. Die anderen Studien hat das IQWiG in einem eigenen zusätzlichen Bereich namens „gemischte Störungen“ betrachtet.

Die Systemische Therapie wurde in den ausgewerteten Studien nicht nur mit anderen Psychotherapieverfahren und Medikamenten verglichen, sondern auch mit sonstigen unterstützenden Maßnahmen. Über alle Vergleiche hinweg sieht das Institut in fünf Anwendungsbereichen positive Effekte der Systemischen Therapie bei Kindern und Jugendlichen mit psychischen Störungen:

  • Im Anwendungsbereich Angststörungen und Zwangsstörungen zeigt die Systemische Therapie in Kombination mit einer Richtlinientherapie Vorteile gegenüber einer alleinigen Richtlinientherapie.
  • Im Anwendungsbereich Essstörungen ergeben sich sowohl beim Vergleich „Systemische Therapie versus Psychotherapie, die keiner Richtlinientherapie entspricht“ als auch beim Vergleich „Systemische Therapie versus sonstige Behandlungen“ Vorteile zugunsten der Systemischen Therapie.
  • Im Anwendungsbereich hyperkinetische Störungen ist die Systemische Therapie in Kombination mit einer medikamentösen Behandlung einer alleinigen medikamentösen Behandlung überlegen.
  • Im Anwendungsbereich psychische und Verhaltensstörungen durch psychotrope Substanzen hat die Systemische Therapie Vorteile im Vergleich zu einer Richtlinientherapie.
  • Im definierten Bereich gemischte Störungen zeigt sich ein vergleichbarer Nutzen der Systemischen Therapie gegenüber einer Richtlinientherapie.

In den Anwendungsbereichen Störungen des Sozialverhaltens und seelische Krankheit auf Grund frühkindlicher emotionaler Mangelzustände lässt sich aus den Studien nicht ableiten, ob die Systemische Therapie Vor- oder Nachteile im Vergleich zu anderen Behandlungen hat.

Im Anwendungsbereich affektive Störungen zeigen Studien Nachteile der Systemischen Therapie im Vergleich zu einer Richtlinientherapie.

Die Bewertung wurde dadurch erschwert, dass in den beiden wichtigen Vergleichen „Systemische Therapie versus Richtlinientherapie“ und „Systemische Therapie versus medikamentöse Behandlungen“ entweder keine Studien oder nur wenige Studien vorlagen.

G-BA entscheidet über Systemische Therapie als Kassenleistung auch für Kinder

„Auch wenn die Datenlage teilweise dünn ist: Wie bei Erwachsenen gibt es auch es bei Kindern und Jugendlichen in mehreren Anwendungsbereichen Anhaltspunkte für einen Nutzen der Systemischen Therapie gegenüber anderen Behandlungen – zum Teil sogar gegenüber einer Richtlinientherapie“, fasst Martina Markes vom Ressort Nichtmedikamentöse Verfahren die IQWiG-Bewertung zusammen.

Die Entscheidung darüber, ob nun auch die Systemische Therapie bei Kindern und Jugendlichen als Psychotherapieverfahren in die Psychotherapie-Richtlinie aufgenommen wird, obliegt dem G-BA.

Zum Ablauf der Berichtserstellung

Die vorläufigen Ergebnisse, den Vorbericht, hatte das IQWiG im August 2022 veröffentlicht und zur Diskussion gestellt. Nach Abschluss des Stellungnahmeverfahrens überarbeitete das Projektteam den Vorbericht und versandte ihn im Januar 2023 als Abschlussbericht an den Auftraggeber, den G-BA. Die eingegangenen schriftlichen Stellungnahmen werden in einem eigenen Dokument zeitgleich mit dem Abschlussbericht publiziert.

Originalpublikation Abschlussbericht: https://www.iqwig.de/projekte/n21-03.html

Pressestelle des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG), 24.02.2023