Vorteile bei psychischen Störungen durch psychotrope Substanzen
Das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) untersucht derzeit im Auftrag des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA), ob die Systemische Therapie bei Kindern und Jugendlichen mit psychischen Störungen Vorteile im Vergleich zu anderen Behandlungen oder zu keiner Behandlung hat. Vorläufiges Ergebnis: Bei Essstörungen und bei psychischen Störungen, die auf die Einnahme von die Psyche beeinflussenden Substanzen wie Drogen („psychotrope Substanzen“) zurückgehen, zeigt sich in Studien ein Vorteil der Systemischen Therapie gegenüber anderen Behandlungen. Stellungnahmen zum Vorbericht sind möglich bis zum 16.09.2022.
Für Erwachsene ist die Systemische Therapie bereits Kassenleistung
Die Systemische Therapie ist ein psychotherapeutisches Verfahren zur Behandlung von psychischen Störungen. Leitgedanke der Systemischen Therapie ist, dass soziale Beziehungen – vor allem innerhalb der Familie – eine wichtige Rolle bei der Entstehung und Behandlung von psychischen Störungen spielen. Anders als die analytische Psychotherapie, die tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie und die Verhaltenstherapie zählt die Systemische Therapie bislang in Deutschland nicht zu jenen psychotherapeutischen Verfahren, die als ambulante Leistung in der gesetzlichen Krankenversicherung zur Behandlung von Kindern und Jugendlichen eingesetzt und erstattet werden. Die Systemische Therapie zur Behandlung von Erwachsenen wurde hingegen 2019 in die dafür maßgebliche Psychotherapie-Richtlinie des G-BA aufgenommen. Vor diesem Hintergrund hat der G-BA das IQWiG im August 2021 mit der Nutzenbewertung der Systemischen Therapie als Psychotherapieverfahren bei Kindern und Jugendlichen mit einer psychischen Störung beauftragt.
Sinkender Cannabiskonsum und Hilfe bei Essstörungen
Die nun vom IQWiG vorgelegte vorläufige Nutzenbewertung „Systemische Therapie als Psychotherapieverfahren bei Kindern und Jugendlichen“ basiert auf der Auswertung von 37 randomisierten kontrollierten Studien.
- Im Anwendungsbereich „Psychische und Verhaltensstörungen durch psychotrope Substanzen“ zeigen die Studien Vorteile für die Systemische Therapie im Vergleich zu den bislang von den Krankenkassen gemäß Psychotherapie-Richtlinie erstatteten Psychotherapieverfahren („Richtlinientherapie“). Beispielsweise waren in einer Studie mit 450 Cannabiskonsumenten im Alter zwischen 13 und 18 Jahren in der Systemischen-Therapie-Gruppe im Vergleich zur Richtlinientherapie-Gruppe bei Studienende sowohl der Cannabisgebrauch geringer als auch die Anzahl der Symptome einer Cannabiskonsumstörung.
- Bei Essstörungen lässt sich gegenüber Psychotherapien, die nicht zur Richtlinientherapie gezählt werden, und auch gegenüber sonstigen Behandlungen ein Vorteil der Systemischen Therapie ableiten.
- Bei affektiven Störungen wie Depressionen sowie bei Angst- und Zwangsstörungen zeigen die Daten Vorteile der Systemischen Therapie gegenüber einer Placebo- oder keiner Behandlung.
- Für die Anwendungsbereiche „Störungen des Sozialverhaltens“ und „Seelische Krankheit aufgrund frühkindlicher emotionaler Mangelzustände“ skizziert die IQWiG-Projektgruppe in ihrem Vorbericht jeweils Eckpunkte für Erprobungsstudien, mit denen geprüft werden kann, ob die Systemische Therapie hier die Versorgung verbessert.
Zum Ablauf der Berichterstellung
Den Berichtsplan für dieses Projekt hatte das IQWiG im November 2021 veröffentlicht. Stellungnahmen zum Vorbericht werden nach Ablauf der Frist ab dem 16.09.2022 gesichtet. Sofern sie Fragen offenlassen, werden die Stellungnehmenden zu einer mündlichen Erörterung eingeladen.
Originalpublikation:
Vorbericht (vorläufige Nutzenbewertung): Systemische Therapie als Psychotherapieverfahren bei Kindern und Jugendlichen
Weitere Informationen:
Abschlussbericht N14-02: Systemische Therapie bei Erwachsenen als Psychotherapieverfahren
Pressestelle des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG), 22.8.2022