Rehabilitation und Teilhabe

28 Spitzenverbände der Erbringer von Rehabilitationsleistungen fordern in einem gemeinsamen Positionspapier Veränderungen der rechtlichen Rahmenbedingungen zur Sicherung und Weiterentwicklung der Rehabilitation und Teilhabe für die laufende 19. Legislaturperiode.

Die Vertreterinnen und Vertreter der Leistungserbringer wenden sich erneut gegen die aktuelle Berechnung des Reha-Budgets, das der gesetzlichen Rentenversicherung für Leistungen zur medizinischen und beruflichen Reha zur Verfügung steht. Aus Sicht der Leistungserbringer bildet die Berechnung den vorhandenen Bedarf nicht adäquat ab. Daher seien das Reha-Budget und die Ausgaben der gesetzlichen Rentenversicherung am vorhandenen Rehabilitationsbedarf zu orientieren.

Dringend erforderlich sei es, qualifizierte Fachkräfte für die Rehabilitation und Teilhabe zu gewinnen. Die Beteiligten fordern, auch im Bereich der Rehabilitation entsprechende Mittel zur Verfügung zu stellen, um dem Personalmangel entgegenwirken zu können. Eine wichtige Voraussetzung für die Verbesserung der Fachkräftesituation sehen sie in der Zulassung von Rehabilitationseinrichtungen als Ausbildungsträger für relevante Berufsgruppen.

Nahtlose Übergänge und stärkere Vernetzung

Optimierungsbedarf identifizieren die Spitzenverbände der Erbringer von Reha-Leistungen zudem bei den Übergängen in der Rehabilitation und der fehlenden Vernetzung der Akteure:

Die Zuständigkeiten in den verschiedenen Versorgungssektoren unseres gegliederten Sozialversicherungs- und Gesundheitssystems sollten so geregelt sein, dass eine sektorenübergreifende Nahtlosigkeit insbesondere beim Übergang in die medizinische Rehabilitation und von der medizinischen zur beruflichen Rehabilitation und zu einer anschließenden Nachsorge mit Hilfe eines optimalen Schnittstellenmanagements gesichert ist. Hierzu sollten alle Sektoren des Sozial- und Gesundheitssystems mit einbezogen werden und integrativ, koordinierend und beratend im Gesamtsystem der gesundheitlichen Versorgung fungieren.

Stärkung des Wunsch- und Wahlrechts

Weiterhin gelte es, die Rechte der Rehabilitanden zu stärken. Für alle Menschen mit Teilhabeeinschränkungen, auch pflegebedürftige Menschen, sei der Anspruch auf bedarfsgerechte Teilhabeleistungen umzusetzen. Es bedürfe einer Klarstellung im SGB IX, dass das Wunsch- und Wahlrecht unabhängig von Kosten und ohne Tragung von sog. Mehrkosten durch die Versicherten von den Rehabilitationsträgern zu beachten sei. Dazu gehöre, lange Zeiten bis zur Inanspruchnahme einer Rehabilitationsleistung zu vermeiden.

Darüber hinaus fordern die Unterzeichner des Papiers mehr Beteiligung und leistungsgerechte Vergütung der Leistungserbringer und positionieren sich zu Qualitätssicherung und Qualitätsorientierung in der Rehabilitation.

Quelle: Diskussionsforum Rehabilitations- und Teilhaberecht, https://www.reha-recht.de, 15.03.2019