Rahmenempfehlungen zur ambulanten und stationären medizinischen Rehabilitation – Allgemeiner Teil

Die auf BAR-Ebene erarbeiteten trägerübergreifenden Rahmenempfehlungen zur ambulanten und stationären medizinischen Rehabilitation beinhalten Grundsätze und Ziele der medizinischen Rehabilitation sowie die allgemeinen personellen, räumlichen und apparativen Anforderungen. Der Allgemeine Teil wurde überarbeitet und gilt indikationsübergreifend sowie im Zusammenhang mit allen indikationsspezifischen Teilen, die zukünftig ebenfalls nach und nach überarbeitet werden (Rehabilitation bei muskuloskeletalen Erkrankungen, Kardiologische Rehabilitation, Neurologische Rehabilitation, Onkologische Rehabilitation, Dermatologische Rehabilitation, Rehabilitation bei psychischen und psychosomatischen Erkrankungen, Pneumologische Rehabilitation).

Die Rahmenempfehlungen gelten nicht für Kinder- und Jugendrehabilitation, Medizinische Rehabilitation für Mütter und Väter, geriatrische Rehabilitation, Phase II-Einrichtungen, ambulante mobile Rehabilitation, Rehabilitation psychisch kranker Menschen (RPK) sowie die ambulante Rehabilitation bei Abhängigkeitserkrankungen (Gemeinsames Rahmenkonzept der DRV und GKV zur ambulanten Rehabilitation Abhängigkeitskranker vom 03.12.2008) (s. Fußnote S. 9).

Wichtigste Neuerung der aktuellen Auflage ist, dass erstmals auch der stationäre Bereich zur medizinischen Rehabilitation erfasst wurde und trägerübergreifend beschrieben wird. Ebenso sind erstmals folgende Kapitel enthalten:

  • Teilhabeorientierung der medizinischen Rehabilitation
  • Zulassung zur Leistungserbringung
  • Abbruch der Rehabilitationsmaßnahme
  • Wechsel der Rehabilitationsmaßnahme
  • Soziale Teilhabe und Qualitätsmanagement

Es existieren viele trägerspezifische Konzepte zu Kriterien und Standards der medizinischen Rehabilitation. Das Besondere an diesen Rahmenempfehlungen zur medizinischen Rehabilitation ist, dass es sich um eine trägerübergreifende Vereinbarung handelt. Die Beteiligten erklären ihre Zustimmung und die Verbindlichkeit der Vereinbarungen mit dem Ziel, bundesweit eine einheitliche, qualitativ hochwertige rehabilitative Versorgung zu gewährleisten. Gleichzeitig verpflichten sich die Vereinbarungspartner, die Rahmenempfehlungen in ihrem Zuständigkeitsbereich umzusetzen. Dies gewährleistet Planungssicherheit für alle in der medizinischen Rehabilitation operativ tätigen Berufsgruppen.

Die neu erarbeiteten Rahmenempfehlungen können als Print-Publikation im BAR-Shop bestellt oder kostenfrei heruntergeladen werden.

Quelle: BAR-Website, 14.7.2021