Psychotherapeutische Fernbehandlung

Der Öffnung der Muster-Berufsordnung für eine psychotherapeutische Fernbehandlung hat am 17.11.2018 der Deutsche Psychotherapeutentag in Berlin zugestimmt. Dabei sind die Sorgfaltspflichten psychotherapeutischen Handelns einzuhalten. Weiterhin erfordern Eingangsdiagnostik, Indikationsstellung und Aufklärung die Anwesenheit zwischen Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten und den Patienten. Die Deutsche PsychotherapeutenVereinigung (DPtV) begrüßt die Öffnung der Muster-Berufsordnung.

„Dadurch können wir die psychotherapeutische Versorgung flexibler auf die Bedürfnisse der Patientinnen und Patienten ausrichten. Insbesondere bei der Behandlung von Menschen mit Mobilitätseinschränkungen aufgrund somatischer oder psychischer Erkrankungen wie auch anderer persönlicher Lebensumstände haben wir jetzt mehr Handlungsspielräume. So können wir in diesen Fällen z. B. Videosprechstunden durchführen und geeignete elektronisch gestützte Anwendungen nutzen“, sagte die DPtV-Bundesvorsitzende, Dipl.- Psych. Barbara Lubisch. „Wir sehen dabei weiterhin den persönlichen Kontakt zwischen Psychotherapeut und Patient als ‚Goldstandard‘ psychotherapeutischen Handelns in der Beziehung zu den Patientinnen und Patienten an.“

Diese Öffnung der Muster-Berufsordnung kommt zum richtigen Zeitpunkt: Mit dem kürzlich verabschiedeten Pflegepersonal-Stärkungsgesetz (PpSG) wird der Anwendungsbereich von telemedizinischen Leistungen auch auf die psychotherapeutische Behandlung erweitert. Die Regelung sieht vor, dass mit Wirkung zum 1. April 2019 durch den Bewertungsausschuss eine Regelung im Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) zu treffen ist, nach der Videosprechstunden ermöglicht werden. Die Besonderheiten in der psychotherapeutischen Versorgung sind dabei zu berücksichtigen. „Der nächste Schritt ist nun die Umsetzung in die Regularien der ambulanten Versorgung. Hier sind insbesondere die gesetzlichen Krankenkassen gefordert, realisierbare patientenfreundliche und sichere Lösungen zu unterstützen“, betonte Barbara Lubisch.

Pressestelle der Deutschen PsychotherapeutenVereinigung, 20.11.2018