Pflegepersonal-Stärkungsgesetz

In Deutschland gibt es rund 1.150 Reha-Kliniken, in denen ca. 38.000 Pflegekräfte um die 2.000.000 Patientinnen und Patienten betreuen. Diese Pflegekräfte erhalten von der Bundesregierung keine Unterstützung! Das Pflegepersonal-Stärkungsgesetz (PpSG), das 2019 in Kraft treten wird, berücksichtigt nur Akutkrankenhäuser und die Altenpflege, nicht jedoch die Rehabilitation.

Dies bedeutet, dass auch die etwa 170 Mitgliedseinrichtungen des Bundesverbands für stationäre Suchtkrankenhilfe e.V. (buss) auf keine weitere Unterstützung durch das PpSG hoffen können. Das verschärft die wirtschaftliche Situation der bereits heute überwiegend nicht-auskömmlich finanzierten Suchtreha-Kliniken. Es steht zu befürchten, dass Akutkrankenhäuser und Pflegeheime in großem Umfang Pflegekräfte aus den Suchtfacheinrichtungen abwerben werden.

Schon jetzt sind die Gehälter für Pflegekräfte in den Reha-Einrichtungen häufig niedriger als in Krankenhäusern. Mit der Grundlohnbindung in der medizinischen Rehabilitation gibt es keine Chancen, steigende Gehaltsforderungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu finanzieren. In der Folge wird es für die Mitgliedseinrichtungen des buss e.V. immer schwerer werden, ihre Pflegefachkräfte zu halten und zu entwickeln und neue hoch qualifizierte Kräfte für die Suchtreha zu gewinnen.

Diese Benachteiligung ist nicht nachvollziehbar und stößt die äußerst engagierten und bereits heute stark belasteten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Suchtkrankenhilfe vor den Kopf! Wir brauchen eine Gleichbehandlung aller Fachkräfte im deutschen Gesundheitswesen, und zwar in Akutkrankenhäusern, der Altenpflege und der medizinischen Rehabilitation. Das Pflegepersonal-Stärkungsgesetz in seiner geplanten Form benachteiligt die Rehabilitation und damit alle Patientinnen und Patienten in der Reha und ist daher dringend reformbedürftig.

Bundesverband für stationäre Suchtkrankenhilfe (buss), 08.11.2018