Ohne Krankenversicherung im Krankenhaus

Das Gesundheitsamt Frankfurt hat die Zusammenfassung einer Datenerhebung zum Thema stationäre Versorgung von Menschen ohne Krankenversicherungsschutz veröffentlicht. Die Untersuchung basiert auf Abrechnungsdaten an Frankfurter Kliniken für den Zeitraum 2016 bis 2019.

Für die Behandlung von medizinischen Notfällen bei Menschen ohne Krankenversicherungsschutz besteht für Kliniken ein Erstattungsanspruch gegenüber Sozialleistungsträgern. Hoher Verwaltungsaufwand und rechtliche Unsicherheiten führen jedoch häufig zu hohen Behandlungskosten für die behandelnde Klinik. Neben anderen Faktoren trägt das dazu bei, dass der Zugang zur stationären Krankenhausversorgung faktisch erschwert ist. Planbare stationäre Behandlungen sind nicht möglich. Während zur Situation von Menschen ohne Krankenversicherungsschutz im ambulanten Sektor bereits einige Untersuchungen vorliegen, fehlt bislang eine breite Datenbasis zur stationären Versorgung dieses Patient:innenkollektivs.

Erstmalig wurde in Frankfurt eine systematische Erhebung sowohl zur Prävalenz von stationären Behandlungen bei Menschen ohne Krankenversicherungsschutz als auch zu den damit verbundenen offenen Rechnungen für Krankenhäuser durchgeführt. Daraus geht u. a. hervor, dass die Summe der Behandlungskosten für die Krankenhäuser immens gewachsen ist bei gleichzeitig abnehmenden positiv beschiedenen Kostenerstattungsanträgen durch die Sozialbehörden. Zudem hat im Betrachtungszeitraum 2016 bis 2019 der Anteil der Fälle von deutschen Staatsbürger:innen deutlich zugenommen (25 Prozent auf 41 Prozent).

Um eine verbesserte Versorgung von Menschen ohne (ausreichenden) Krankenversicherungsschutz zu erreichen, empfehlen die Autor:innen der Studie folgende Maßnahmen:

  • Monitoring durch flächendeckende systematische Datenerhebung,
  • Etablierung von Clearingstellen als sozialrechtliche Anlaufstellen und
  • Schaffung von Behandlungsfonds („Anonymer Krankenschein“).

Das 6-seitige Papier steht auf der Website des Frankfurter Gesundheitsamtes zum Download zur Verfügung.

Redaktion KONTUREN online, 20.1.2023