Null Alkohol in der Schwangerschaft

Anlässlich des „Tags des alkoholgeschädigten Kindes“ am 9. September weisen die Drogenbeauftragte der Bundesregierung und die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) auf die Gesundheitsrisiken von Alkoholkonsum in der Schwangerschaft hin. Alkohol ist ein Zellgift, das auch in kleinen Mengen die Entwicklung des Fötus beeinträchtigen (FASD: Fetal Alcohol Spectrum Disorder) und bis hin zu schwerwiegenden Schädigungen (FAS: Fetales Alkoholsyndrom) beim Kind führen kann.

Daniela Ludwig, Drogenbeauftragte der Bundesregierung, erklärt: „Schwangerschaft und Alkohol – das passt nicht zusammen! Jeder Schluck stellt eine immense gesundheitliche Gefahr für das ungeborene Kind dar. Mein Appell an alle werdenden Mütter lautet: Verzichten Sie bitte während Schwangerschaft und Stillzeit komplett auf Alkohol – ihrem Baby zuliebe!“

Prof. Dr. med. Heidrun Thaiss, Leiterin der BZgA, betont: „Kinder mit einer Fetalen Alkoholspektrumstörung weisen eine Vielzahl geistiger und körperlicher Beeinträchtigungen auf, die in der Regel ein Leben lang bestehen bleiben. Diese schwerwiegenden Folgen für die Gesundheit des Ungeborenen sind vollständig vermeidbar, wenn werdende Mütter in der Schwangerschaft keinerlei Alkohol trinken und konsequent Nein sagen. Diese Haltung sollte durch das Umfeld jeder Schwangeren positiv bestärkt werden.“

In Deutschland werden schätzungsweise rund 10.000 Kinder pro Jahr mit FASD geboren. Etwa 3.000 von ihnen leiden unter FAS. Betroffene Kinder zeigen Verhaltensauffälligkeiten wie Ruhelosigkeit, Reizbarkeit sowie Lern- und Sprachprobleme. Beim Fetalen Alkoholsyndrom kommen Fehlbildungen des Skeletts, des Gesichts und der Extremitäten sowie Nierenfunktionsstörungen oder Herzfehler hinzu.

Um werdende Eltern für die Risiken des Alkoholkonsums in der Schwangerschaft zu sensibilisieren, bietet die BZgA-Kampagne „Alkohol? Kenn dein Limit“ Informationen online und als Broschüren an. Werdende Mütter, denen es schwerfällt, auf Alkohol ganz zu verzichten, werden durch das Internetportal IRIS unter www.iris-plattform.de anonym beim Konsumstopp unterstützt.

Weitere Informationen:

Gemeinsame Pressemitteilung der Drogenbeauftragten der Bundesregierung und der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA), 03.09.2020