Notruf Suchtberatung

Wer von ihnen hat mit der Flasche ein Problem? Suchtberatungsstellen bieten Hilfe! Foto©Africa Studio – Fotolia.com

Bundesweit übernehmen Suchtberatungsstellen vor Ort eine wichtige Aufgabe der öffentlichen Daseinsvorsorge und können erfolgreiche Leistungen vorweisen. In einer gemeinsamen Aktion machen die Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen e.V. und Mitgliedsverbände sowie der Fachverband Sucht e.V. auf die teilweise prekäre Finanzsituation der Beratungsstellen vor Ort aufmerksam. Der „Notruf Suchtberatung“ wurde Anfang April an alle Mitglieder des Bundestages, die Bundesdrogenbeauftragte, das Referat Drogen und Sucht im BMG, die Gesundheitsminister der Länder, die kommunalen Spitzenverbände sowie an den Deutschen Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. übermittelt. Der „Notruf“ lautet im Originaltext:

Die Hilfen für suchtkranke Menschen sind bedroht!

Mehr als eine halbe Million suchtkranke Menschen und deren Angehörige werden jährlich in ca. 1.500 Suchtberatungsstellen erreicht, betreut und in weiterführende Behandlungen vermittelt. Mit ihrer Brückenfunktion zwischen Beratungsstelle und dem Gesundheitssystem trägt die Suchtberatung nachweislich dazu bei, die Verelendung der Klient*innen zu verhindern und so die Folgekosten der Suchterkrankung zu verringern. Suchtberatung in dieser Form angeboten, hat ein Alleinstellungsmerkmal, das nicht von anderen Leistungserbringern im Gesundheitswesen erbracht werden kann, nicht von Ärzt*innen, auch nicht von niedergelassenen Therapeut*innen.

Eine gut ausgebaute kommunale Suchthilfe und frühere Hilfen können Leben retten! Sie stehen für:

  • niedrigschwellige Zugangsmöglichkeiten zu einem qualifiziertenHilfeangebot, auch digital,
  • Raum zur Entwicklung einer vertrauensvollen Beziehung, um weitergehende Hilfeleistungen wie Beratung, Vermittlung oder Behandlung erst zu ermöglichen,
  • Vermittlung in weiterführende Hilfen bzw. Rehabilitation und in Sucht-Selbsthilfe,
  • bedarfsgerechte Beratung und Begleitung in Bezug auf die Anliegen und Problematiken von Klient*innen, auch über den Suchtmittelkonsum hinaus,
  • Erschließung des Zugangs zu einem regionalen Hilfenetzwerk für Betroffene

Dem gegenüber steht eine gravierende Unterfinanzierung dieser Beratungsstellen. Die kommunale Finanzierung der Suchtberatungsstellen, die den größten Anteil der Finanzierung ausmacht, stagniert in den letzten Jahren weitgehend. Dabei muss immer mehr für immer weniger geleistet werden: Personalkosten steigen, die Anforderungen an Qualität nehmen zu und die Hilfeangebote müssen flexibler und individueller gestaltet werden. Die Folgen sind absehbar und betreffen alle.

Die Erfolge der Suchtberatung sprechen für sich.

Zwei Drittel der Klient*innen geben nach Betreuungsende an, dass sie ihre Problematik erfolgreich bewältigt haben oder sich diese gebessert hat. Die Vermittlung in weiterführende Hilfe ist ein zentrales Element: 65 Prozent der Zuweisung in medizinische Rehabilitation erfolgt aus den Suchtberatungsstellen. Mit einer Suchtberatung können Arbeitsplätze während und nach einer Behandlung erhalten bleiben. Mit jedem stabilisierten suchtkranken Menschen wird auch das familiäre Umfeld unterstützt. Somit profitieren bedeutend mehr Menschen von der Sucht-beratung als statistisch erfasst.

Erfolgreiche Suchtberatung gibt es nicht zum Nulltarif!

Suchtberatung kann nur mit einer stabilen, verlässlichen und kostendeckenden Finanzierung gelingen! Zeigen Sie suchtkranken Menschen und ihren Angehörigen, dass sie nicht allein sind. Helfen Sie den Einrichtungen dabei, diesen Menschen zu helfen.

Deshalb bitten wir Sie um Ihre Unterstützung!

Hamm, April 2019

Der „Notruf Suchtberatung“ steht hier als pdf zum Download bereit.