Antworten für Betroffene und Leistungserbringer
Was ist das Bundesteilhabegesetz? Was müssen Akteure der Eingliederungshilfe und Betroffene bis Ende des Jahres tun? In einem neuen Wissensportal beantwortet der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) Fragen zur Umsetzung des BTHG in Nordrhein-Westfalen.
Das Wissensportal unter www.bthg2020.lwl.org bietet einerseits Antworten auf häufig gestellte Fragen zum BTHG, andererseits Erklärungen zu den wichtigsten Begriffen in einfach verständlicher Sprache. Hinweise auf Termine zu BTHG-Infoveranstaltungen für örtliche Fachkreise ergänzen das Angebot.
Die Plattform des LWL richtet sich an drei Gruppen:
- Menschen mit Behinderungen,
- Betreuer und Betreuerinnen sowie
- Leistungserbringer.
Die Informationen stehen teilweise auch als Videos zur Verfügung, bspw. ein Erklärvideo zur Trennung von Fach- und existenzsichernden Leistungen in der Eingliederungshilfe. Nutzerinnen und Nutzer, die im Portal Informationen vermissen, können ihre Fragen per E-Mail unter bthg2020@lwl.org an den LWL senden oder anrufen unter Tel. 0251 591 5115.
Quelle: Diskussionsforum Rehabilitations- und Teilhaberecht, https://www.reha-recht.de, 31.07.2019