Neues aktiva-Gutachten zur Kostenentwicklung in der Reha erschienen

Cover aktiva-gutachten-20152016Die Arbeitsgemeinschaft Medizinische Rehabilitation SGB IX (AG MedReha) hat wie in den letzten Jahren zu den vergütungsrelevanten Kostensteigerungen für medizinische Rehabilitationseinrichtungen eine Expertise bei der aktiva – Beratung im Gesundheitswesen GmbH in Auftrag gegeben: das „Gutachten zur aktuellen und perspektivischen Situation der Einrichtungen im Bereich der medizinischen Rehabilitation – Neuauflage 2015“.

Insbesondere vor dem Hintergrund der hohen Investitionsbedarfe in der Rehabilitation, die erstmalig auch durch eine bundesweite Befragung bestätigt wurden, empfehlen die Gutachter eine Anhebung der Vergütungssätze in Höhe der Veränderungsrate um 2,95 Prozent für das Jahr 2016. Für eine Erhöhung der Vergütungssätze in mindestens diesem Umfang sprechen insbesondere folgende Aspekte:

  • der größtenteils nicht refinanzierte jährliche Investitionsbedarf von rund 930 Millionen Euro in der Rehabilitation, der mit dieser Anhebung etwas gemildert werden könnte, bis andere politische Lösungen entwickelt werden – in diesem Sinne könnte die Investitionskostenlücke etwas reduziert werden –,
  • die Finanzierungslücken in den absoluten Vergütungssatzhöhen, die aufgrund der Kosten-Erlös-Schere in den letzten Jahren weiter gewachsen sind,
  • die deutliche Erhöhung der Personalbeschaffungskosten sowie die Personalkosten für knappe Berufsgruppen, die deutlich über den vereinbarten Tarifsteigerungen und damit über der Kalkulation liegen,
  • die spezifischen Anforderungen im Bereich der Rehabilitation wie z. B. die Zunahme isolationspflichtiger Patienten oder auch Mehraufwände, welche im Rahmen des elektronischen Datenaustauschs nach § 301 Abs. 4 SGB V und der Umstellung der Verfahrensweise entstehen können,
  • das Vorgehen im Krankenhausbereich, wo auch aktuell die Veränderungsrate gilt, sobald sie den Orientierungswert überschreitet.

Zusätzlich wurde in diesem Jahr eine Aktualisierung zur Berechnung der erforderlichen ‚absoluten Vergütungssatzhöhen‘ vorgenommen. Die 2012 ermittelten Werte für drei Beispielindikationen (Orthopädie, Kardiologie und Psychosomatik) wurden fortgeschrieben, und eine Kalkulation für den Indikationsbereich Sucht wurde ergänzt. Bei der entsprechenden Simulation wurden folgende Tagessätze ermittelt, die im Jahr 2015 für einen kostendeckenden Betrieb erforderlich wären:

  • Orthopädie = 145 Euro
  • Kardiologie = 135 Euro
  • Psychosomatik = 150 Euro
  • Sucht = 134 Euro

Bereits in den Gutachten der Vorjahre konnte gezeigt werden, dass in den letzten Jahren die Vergütungssatzanpassungen zum Teil deutlich unter den ermittelten durchschnittlichen Kostensteigerungen in der Rehabilitation lagen. Aufgrund dieses Finanzierungsdefizits sind die Rehabilitationskliniken seit Jahren gezwungen, Wirtschaftlichkeitsreserven im erheblichen Ausmaß zu schöpfen. Gleichzeitig müssen sie sich im Wettbewerb um qualifiziertes Personal gegenüber anderen Sektoren und Branchen behaupten. Angesichts dieser Entwicklung sind heute eine Vielzahl von Einrichtungen an der Grenze ihrer Belastbarkeit angekommen. Einige Kliniken mussten bereits schließen. Es ist zu erwarten, dass ohne angemessene Berücksichtigung der realen Kostenentwicklungen sich diese Entwicklung auf breiter Front fortsetzt. Eine weitere Unterfinanzierung des rehabilitativen Sektors gefährdet die qualitative Versorgung der Versicherten mit medizinischen Rehabilitationsleistungen.

In der AG MedReha sind die maßgeblichen Spitzenverbände der Einrichtungen der medizinischen Rehabilitation zusammengeschlossen: Der Bundesverband Deutscher Privatkliniken e. V. (BDPK), der Bundesverband Geriatrie e. V. (BV Geriatrie), der Bundesverband für stationäre Suchtkrankenhilfe e. V. (buss), die Deutsche Gesellschaft für Medizinische Rehabilitation e. V. (DEGEMED) sowie der Fachverband Sucht e. V. (FVS). Die AG MedReha vertritt in Deutschland somit rund 800 Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen mit ca. 80.000 Behandlungsplätzen.

Weitere Informationen zu den jährlichen Gutachten finden sie hier.

AG MedReha, 02.11.2015