Ein wichtiger Schritt bei der Bekämpfung der Rauschgiftkriminalität
Mit der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt tritt am 26. November 2016 das Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz (NpSG) in Kraft. Mit diesem Gesetz steht den Strafverfolgungsbehörden neben dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG) eine neue Rechtsgrundlage zur Bekämpfung der Rauschgiftkriminalität zur Verfügung.
Für die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Marlene Mortler, ein wichtiger Schritt: „Mit dem Inkrafttreten des Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz sind wir einen echten Schritt weiter. Endlich haben Polizei und Justiz ein wirksames Instrument gegen NPS-Dealer in der Hand. Ich fand es unerträglich, wenn zum Teil hochgefährliche Substanzen im Internet und auf Partys als ‚Legal Highs‘, ‚Kräutermischungen‘ oder ‚Badesalze‘ verkauft wurden und der Polizei die Hände gebunden waren. Damit ist jetzt Schluss! 39 Tote allein im letzten Jahr machen deutlich, wie wichtig dieses Gesetz ist.“
In Deutschland wurden für das Jahr 2015 insgesamt 39 Todesfälle im Zusammenhang mit dem Konsum von neuen psychoaktiven Stoffen polizeilich registriert. Im Hinblick auf die Zahl der Intoxikationen und Todesfälle ist von einem großen Dunkelfeld auszugehen.
Das NpSG sieht ein weitreichendes Verbot des Erwerbs, Besitzes und Handels mit neuen psychoaktiven Stoffen (NPS) und eine Strafbewehrung der Weitergabe von NPS vor. Zudem ermöglicht dieses neue Gesetz den Strafverfolgungsbehörden bei Vorliegen entsprechender Voraussetzungen, Maßnahmen zur Überwachung der Telekommunikation und Vermögensabschöpfung durchzuführen sowie die Anordnung der Untersuchungshaft wegen Wiederholungsgefahr zu begründen. „Neben den neuen und wichtigen Möglichkeiten der Strafverfolgung gibt das NpSG auch das wichtige Signal an Händler und Konsumenten, dass es sich hierbei um gesundheitsgefährdende oder gar lebensbedrohliche Stoffe handelt“, betont der Präsident des Bundeskriminalamts, Holger Münch.
Dem Bundeskriminalamt sind allein aus dem Jahr 2015 mehrere hundert Sachverhalte aus ganz Deutschland bekannt, bei denen es im Zusammenhang mit dem Konsum von verschiedenen so genannten Legal-High-Produkten oder neuen psychoaktiven Stoffen zu teilweise schweren, mitunter lebensgefährlichen Intoxikationen kam. Die meist jugendlichen Konsumenten mussten mit Kreislaufversagen, Ohnmacht, Psychosen, Wahnvorstellungen bis hin zum Ausfall vitaler Funktionen medizinisch oder notfallmedizinisch behandelt werden. Daneben kam es in einigen Fällen nach dem Konsum dieser Produkte zu aggressiven Reaktionen und unkontrollierten Übergriffen auf dritte Personen.
Die ersten neuen Stoffe dieser Art wurden im Jahre 2008 in der Kräutermischung „Spice“ identifiziert und im Jahr 2009 dem Betäubungsmittelgesetz unterstellt. Seitdem weichen Hersteller und Händler nach Unterstellung eines gesundheitsgefährdenden Stoffes immer wieder auf neue, in ihrer chemischen Struktur oft nur minimal veränderte psychoaktive Stoffe aus und umgehen ungeachtet der Wirkungsweise und Gefährlichkeit dieser Stoffe so das Verbot. Dieser Vorgehensweise begegnet das NpSG, indem es erstmals ganze Stoffgruppen, welche eine Vielzahl von Einzelsubstanzen umfassen, verbietet. Das betrifft derzeit vor allem synthetische Cannabimimetika und Phenethylamine. An der Beschreibung der Stoffgruppen waren neben Vertretern rechtsmedizinischer Institute auch polizeiliche Experten mehrerer Landeskriminalämter (Baden-Württemberg, Bayern, Schleswig-Holstein) sowie des BKA beteiligt.
Pressestellen der Bundesdrogenbeauftragten und des Bundeskriminalamtes, 25.11.2016