Mehr Unterstützung für Kinder und Jugendliche nach der Pandemie

Die Bundesregierung hat im Februar den Abschlussbericht der Interministeriellen Arbeitsgruppe „Gesundheitliche Auswirkungen auf Kinder und Jugendliche durch Corona“ (IMA) beschlossen. Vorgelegt haben diesen Bericht Bundesfamilienministerin Lisa Paus und Bundesgesundheitsminister Prof. Dr. Karl Lauterbach. Ein zentrales Ergebnis des Berichts: Die Folgen der Pandemie auf Kinder und Jugendliche halten bis heute an. Derzeit sind immer noch 73 Prozent psychisch belastet. Die Arbeitsgruppe empfiehlt daher konkrete Maßnahmen, die Kinder und Jugendliche bei der Bewältigung der psychischen und psychosozialen Belastungen durch die COVID-19-Pandemie bestmöglich unterstützen und ihre Gesundheit und Resilienz stärken.

Die IMA hatte im November 2022 gemeinsam mit Vertreterinnen der Länder sowie mit Expertinnen und Experten aus Wissenschaft und Zivilgesellschaft über Maßnahmen zur Unterstützung eines gesunden Aufwachsens von Kindern und Jugendlichen beraten. Im Mittelpunkt standen dabei die psychosozialen Folgen der Pandemie mit besonderem Fokus auf benachteiligte junge Menschen.

Empfehlungen für fünf Handlungsfelder erarbeitet

Insgesamt hat die IMA fünf Handlungsfelder identifiziert und dafür jeweils Empfehlungen erarbeitet. Der Abschlussbericht benennt in den Handlungsfeldern zudem konkrete Maßnahmen des Bundes, die geplant sind oder bereits umgesetzt werden. Die entsprechenden Maßnahmen sollen dort verortet werden, wo sie Kinder und Jugendliche im Alltag erreichen: in den Schulen, in der Kindertagesbetreuung, bei Kinderärztinnen und -ärzten sowie in der Jugend- und Familienhilfe.

  • Im Handlungsfeld Frühe Hilfen erweitert der Bund in diesem Jahr die Angebote. Insgesamt stehen dafür 56 Millionen Euro zur Verfügung, unter anderem, um Familien mit Belastungen direkt nach der Geburt über Willkommensbesuche oder Lotsendienste zu erreichen und z. B. durch Familienhebammen zu unterstützen. Gleichzeitig werden Eltern zum Beispiel über den Instagram-Kanal „elternsein info“ gezielt über die kommunalen Angebote für junge Familien informiert. Wir stärken Fachkräfte mit digitalen Sprechstunden zu den Themen Flucht, psychische Gesundheit und Ernährung.
  • Im Handlungsfeld Kindertagesbetreuung tragen das Kita-Qualitätsgesetz, Investitionsprogramme des Bundes zum Kita-Ausbau und eine Fachkräftestrategie zu mehr Qualität bei und stärken damit die Krisenresilienz der Kindertagesbetreuung. Der Bund unterstützt die Länder in den Jahren 2023 und 2024 mit rund vier Milliarden Euro, auch für Maßnahmen in den Bereichen Gesundheit, Ernährung und Bewegung.
  • Im Handlungsfeld Schule unterstützen ab dem Schuljahr 2023/24 Mental Health Coaches an Schulen im Rahmen eines Modellprogramms des BMFSFJ bei Fragen zur mentalen Gesundheit und bei akuten psychischen Krisen. Sie stehen Kindern und Jugendlichen bei Sorgen und Problemen zur Seite, leisten in akuten Krisen eine „Erste Psychische Hilfe“ und vermitteln in weitere Unterstützungsangebote. Die Schulboxenaktion mit der „Nummer gegen Kummer“ läuft weiter, und auch beim Ganztagsausbau spielt die Gesundheitsförderung eine wichtige Rolle.
  • Im Handlungsfeld Gesundheitswesen setzt sich der Bund für eine bessere medizinische Versorgung von Kindern und Jugendlichen und für die Beseitigung von Engpässen bei Kinderarzneimitteln ein. Das BMG hat bereits verschiedene kurzfristige Maßnahmen auf den Weg gebracht, beispielsweise für die Jahre 2023 und 2024 eine Erlösgarantie für die pädiatrische Versorgung in Krankenhäusern und zusätzliche finanzielle Mittel für die stationäre Versorgung von Kindern und Jugendlichen in Höhe von jeweils 300 Millionen Euro. Auch Prävention und Gesundheitsförderung sollen gestärkt und für Kinder und Jugendliche mit stärkeren psychischen Belastungen und psychischen Erkrankungen – in Abstimmung mit den maßgeblichen Akteuren – mehr Therapieplätze geschaffen werden. Somit sollen Wartezeiten vor allem im ländlichen Raum reduziert werden.
  • Im Handlungsfeld Jugend- und Familienhilfe geht es unter anderem darum, vom Bund mit dem Jugendstärkungsgesetz geschaffene neue Rechtsansprüche für Kinder, Jugendliche und Familien auf Beratung und Unterstützung umzusetzen. Kinder können nun beim Jugendamt psychosoziale Beratung in Anspruch nehmen, ohne dass ihre Eltern darüber informiert werden. Psychisch kranke Eltern erhalten niedrigschwellig Hilfe von den Erziehungsberatungsstellen.

Pressestelle des Bundesministeriums für Gesundheit, 8.2.2023