Baden-Württemberg fördert Projekte
Die Landesregierung Baden-Württemberg unterstützt die projektbezogene Arbeit zur Verbesserung des Zugangs zu medizinischer Behandlung von Menschen ohne Krankenversicherung und fördert landesweit neun Projekte mit einer Laufzeit von rund anderthalb Jahren. Dafür stehen 400.000 Euro zur Verfügung, teilte Sozial- und Integrationsminister Manne Lucha Ende Oktober mit. Eine Liste der entsprechenden Projekte kann HIER eingesehen und heruntergeladen werden.
„Es besteht ein hoher praktischer Bedarf an niedrigschwelligen medizinischen Behandlungsangeboten“, sagte Minister Lucha. Daneben spielt das so genannte Clearing, also Beratungen, die auf eine Vermittlung in eine Krankenversicherung gerichtet sind, eine große Rolle. Mit dem Förderprogramm werden daher sowohl Modellprojekte für die anonyme Krankenbehandlung als auch solche mit dem Ansatz eines Clearings gefördert.
Trotz eines regelmäßig bestehenden gesetzlichen Anspruchs auf eine Krankenbehandlung existieren Barrieren, die für einige Personenkreise den Zugang zu einer Gesundheitsversorgung erschweren. Dies betrifft etwa wohnungslose Personen, Personen, bei denen hohe Beitragsschulden für die Krankenversicherung aufgelaufen sind, in der Prostitution tätige Personen und Personen ohne Aufenthaltsstatus.
Auf lokaler Ebene haben sich zivilgesellschaftliche Initiativen gebildet, die Angebote insbesondere für eine Notfall- bzw. Basisversorgung geschaffen haben. Häufig handelt es sich dabei um Anlaufstellen, bei denen betroffene Personen an kooperierende Ärztinnen und Ärzte vermittelt werden. Behandlungsleistungen werden in der Regel ehrenamtlich erbracht oder über Spenden finanziert.
Minister Lucha: „Die Menschenwürde gebietet, dass alle Menschen in Notlagen medizinisch versorgt werden. Hier setzen wir mit den geförderten Modellprojekten an.“
Im Rahmen der Projektförderung wird eine Evaluation stattfinden. Hierzu wird eine anonymisierte bzw. pseudonymisierte statistische Erhebung zur Ermittlung des bestehenden Bedarfs an Behandlungs- bzw. Beratungsangeboten erfolgen. Dabei wird insbesondere ermittelt, welche Personengruppen die jeweiligen Angebote in Anspruch nehmen und welche Gründe die Betroffenen an einer Inanspruchnahme des regulären Versorgungssystems hindern.
„Wir freuen uns über die hohe Anzahl der eingegangenen Förderanträge mit vielen verschiedenen Ansatzpunkten und Umsetzungsideen. Das zeigt, dass wir verschiedene Wege ausprobieren sollten, um daraus Schlüsse für eine zukünftig bessere Versorgung von Menschen ohne Krankenversicherung ziehen zu können“, so Lucha abschließend.
Pressestelle des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg, 27.10.2023