Klare Regeln im Jugendschutz

Der Bundestag hat Ende Januar das vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) vorgelegte Gesetz zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor den Gefahren des Konsums von elektronischen Zigaretten und elektronischen Shishas beschlossen. Das Gesetz dehnt die Abgabe- und Konsumverbote des Jugendschutzgesetzes und des Jugendarbeitsschutzgesetzes für Tabakwaren auf E-Zigaretten und E-Shishas aus. Zudem wird sichergestellt, dass die Abgabeverbote von Tabakwaren, E-Zigaretten und E-Shishas an Kinder und Jugendliche auch im Wege des Versandhandels gelten.

Es gibt nikotinhaltige und nikotinfreie Lösungen. Die Produkte haben oftmals den Ruf, sie seien eine gesündere Alternative zum Tabakrauchen, und wirken aufgrund von Geschmacksrichtungen wie Schokolade und diversen Fruchtsorten harmlos und auf Kinder und Jugendliche attraktiv. Mit den elektronischen Inhalationsprodukten werden Flüssigkeiten, so genannte Liquids, verdampft und der dabei entstehende Nebel inhaliert. Aromastoffe verleihen dem Dampf den jeweiligen Geschmack. Harmlos sind E-Zigaretten und E-Shishas jedoch nicht. Nachdem die gesundheitlichen Risiken des Suchtstoffs und Nervengifts Nikotin wie physische Abhängigkeit und Herz-Kreislauferkrankungen seit längerem bekannt sind, haben Studien des Bundesinstituts für Risikobewertung und des Deutschen Krebsforschungszentrums auch die gesundheitlichen Risiken des Konsums von nikotinfreien E-Shishas und E-Zigaretten belegt. Darüber hinaus kann der vermeintlich harmlose anfängliche Gebrauch von nikotinfreien E-Zigaretten dazu verleiten, neue Reize zu suchen und auf nikotinhaltige elektronische Zigaretten oder herkömmliche Zigaretten umzusteigen.

Pressestelle des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, 29.01.2016