Kampf gegen Crystal trägt Früchte

Am 21. September 2016 tritt eine Verordnung der EU-Kommission in Kraft, mit der Handel und Besitz des Crystalausgangsstoffs Chlorephedrin erheblich eingeschränkt werden. Wer keine Erlaubnis zum Umgang mit dem Stoff besitzt, muss mit einer Beschlagnahme rechnen. Justizminister Sebastian Gemkow: „Mit dieser Regelung sind wir auch auf europäischer Ebene im Kampf gegen Crystal einen wesentlichen Schritt vorangekommen. Mein besonderer Dank gilt den Kollegen aus Tschechien und Bayern, die das Anliegen mit uns gemeinsam verfochten haben. Durch die Listung von Chlorephedrin als Drogenausgangsstoff werden die Behörden endlich in die Lage versetzt, effektiv gegen den Missbrauch der Substanz zur Drogenherstellung vorzugehen.“

Mit der Aufnahme in die europäische Grundstoffüberwachung tritt für den jeweiligen Stoff ein umfassendes Überwachungsregime in Kraft. Jeder, der Chlorephedrin besitzt, in den Verkehr bringt, ein- oder ausführt usw., benötigt dafür eine Erlaubnis der zuständigen Überwachungsbehörde. In Deutschland ist dies das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM – Bundesopiumstelle).

Im November 2014 wurde das Anliegen u. a. auf Betreiben Tschechiens und mit Unterstützung Deutschlands auf EU-Ebene erörtert. Der Bayerische Staatsminister der Justiz, Prof. Dr. Winfried Bausback, erklärte im Februar 2015 im Rahmen einer länderübergreifenden Besprechung zur internationalen Zusammenarbeit bei der Bekämpfung des Einfuhrschmuggels von Crystal, sich den sächsischen Bemühungen um eine Aufnahme von Chlorephedrin in die Grundstoffverordnung anzuschließen und diese unterstützen zu wollen. Anfang Oktober 2015 nahmen der Justizminister der Tschechischen Republik, Dr. Robert Pelikán, und Staatsminister Gemkow an einer weiteren länderübergreifenden Arbeitsbesprechung zur Verfolgung der Crystal-Kriminalität teil. Die Aufnahme von Chlorephedrin in die Grundstoffverordnungen wurde erneut thematisiert. Auf Einladung von Staatsminister Gemkow fand am 20. Oktober 2015 in Brüssel eine Diskussionsveranstaltung zum Thema „Designerdrogen auf dem Vormarsch in Europa“ statt, in deren Rahmen auch die Chlorephedrin-Problematik erörtert wurde.

Im November 2015 befasste sich die EU-Expertengruppe für Drogenausgangsstoffe mit dem Vorschlag der EU-Kommission, Chlorephedrin als Kategorie 1-Stoff in den Anhängen zu den EU-Grundstoffverordnungen 273/2004 und 111/2005 zu listen. Am 29. Juni 2016 hat die EU-Kommission die Delegierte Verordnung zur Aufnahme von Chlorephedrin und Chlorpseudoephedrin als Kategorie 1- Stoffe in die Grundstoffüberwachung erlassen. Das Europäische Parlament und der Rat hatten zwei Monate Zeit, etwaige Einwendungen zu erheben. Die Delegierte Verordnung hat das Europäische Parlament und den Rat ohne Einwendungen passiert und wurde im Amtsblatt der Europäischen Union am 1. September 2016 veröffentlicht. Sie tritt 20 Tage nach Veröffentlichung in Kraft.

Pressestelle des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz, 20.09.2016