Internationaler Tag gegen Homo-, Bi-, Inter- und Transphobie

Der Internationale Tag gegen Homo-, Bi-, Inter- und Transphobie (IDAHOBIT) am 17. Mai macht auf Diskriminierungen gegenüber sexueller und geschlechtlicher Vielfalt aufmerksam. Aus diesem Anlass informiert LIEBESLEBEN, eine Initiative der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) zur Förderung sexueller Gesundheit, über die Gefahren so genannter Konversionsbehandlungen. Diese zielen darauf ab, die sexuelle Orientierung oder geschlechtliche Identität einer Person zu ändern oder zu unterdrücken. Seit dem Jahr 2020 sind Konversionsbehandlungen für Jugendliche in Deutschland gesetzlich verboten.

Prof. Dr. Martin Dietrich, Kommissarischer Direktor der BZgA: „Zum Auftrag der BZgA-Initiative LIEBESLEBEN zählt, Jugendliche, die potenziell mit Konversionsbehandlungen konfrontiert sein könnten, zu informieren und zu unterstützen. Zielsetzung dabei ist, Selbstbestimmungsrechte zu stärken sowie Akzeptanz zu fördern und dazu auch den Freundeskreis, die Familie und Personen im schulischen Umfeld zu erreichen. Deshalb stellt die Initiative LIEBESLEBEN zum Thema Konversionsbehandlungen auf www.liebesleben.de und in den sozialen Netzwerken Informationen und Hinweise auf Beratungsangebote zur Verfügung.“

Schwerwiegende Folgen von Konversionsbehandlungen

Gutachten belegen, dass Konversionsbehandlungen einen erheblichen Eingriff in die Gesundheit der Betroffenen darstellen. Sie haben schädliche Effekte auf die individuelle Psyche und können zu Ängsten, Isolation und Depressionen führen. Die von der Bundesrepublik Deutschland gegründete Bundesstiftung Magnus Hirschfeld geht für Deutschland von mindestens 1.000 Behandlungsversuchen gegen die sexuelle und geschlechtliche Selbstbestimmung jährlich aus.

Deutschland mit Vorreiterrolle beim Schutz vor Konversionsbehandlungen

Bereits die grundlegende Annahme einer Behandlungsbedürftigkeit sexueller Orientierungen oder geschlechtlicher Identitäten widerspricht internationalen Standards, etwa denen der Weltgesundheitsorganisation (WHO). Konversionsbehandlungen sind daher in vielen Ländern in der Diskussion und teilweise geächtet oder indirekt verboten. Ein landesweites gesetzliches Verbot, wie es in Deutschland für Jugendliche besteht, gibt es bislang weltweit nur in sehr wenigen Ländern.

Pressestelle der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA), 12.5.2021