Integration abhängigkeitskranker Arbeitsuchender ins Erwerbsleben

Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) schrieb im Oktober 2015 das Forschungsvorhaben „Erhebung von Ansätzen guter Praxis zur Integration und Aktivierung suchtkranker Leistungsberechtigter nach dem SGB II“ öffentlich aus. Es handelte sich um eine Folgestudie: Schon im Jahr 2007 ließ das BMG erstmals Ansätze guter Praxis bei der Integration abhängigkeitskranker Arbeitsuchender ins Erwerbsleben im Rahmen des SGB II untersuchen. Die Ergebnisse dieses ersten Forschungsvorhabens wurden 2009 vorgelegt (Henke et al. 2009). Im Rahmen einer weiteren wissenschaftlichen Studie sollten 2016 erneut Maßnahmen erhoben werden, welche die Jobcenter im Rahmen des SGB II für Menschen mit Suchtgefährdung oder Suchterkrankung getroffen haben. Dabei sollte auch erfasst werden, wie die Schnittstelle zum Gesundheitssystem durch die Jobcenter gestaltet wird und welche Angebote für junge Erwachsene unter 25 Jahren sie vorhalten. Die Forschungsfragen sollten durch eine möglichst vollständige Erhebung bei allen Jobcentern sowie Fallstudien an ausgewählten Standorten empirisch untersucht werden.

Wesentliches Studienergebnis ist, dass die Jobcenter grundsätzlich für die Lebenslagen und die Bedarfe Suchtkranker sensibilisiert sind. Zur Klärung einer Suchtdiagnose wird inzwischen von 82 Prozent der Jobcenter der Ärztliche Dienst der Bundesagentur für Arbeit oder des Gesundheitsamts eingeschaltet. Außerdem engagieren sich die Jobcenter nicht nur in der kommunalen Arbeitsmarktpolitik, sondern auch im lokalen Sozialstaat: Sie verfügen über ein breit gefächertes Netzwerk zum Thema Sucht und kooperieren mit allen wesentlichen Akteurinnen und Akteuren in der Kommune. Am häufigsten mit Suchtberatungsstellen (70 Prozent), aber auch mit den sozialpsychiatrischen Diensten, Gesundheitsämtern, Maßnahmeträgern, rechtlichen Betreuerinnen und Betreuern sowie mit Jugendhilfeträgern und -einrichtungen.

Quelle: Website des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG), 29.06.2017