Instrumente der Bedarfsermittlung in der Eingliederungshilfe

Die Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation e.V. (BAR) hat eine Übersicht über die Bedarfsermittlungsinstrumente der Eingliederungshilfe in den verschiedenen Bundesländern veröffentlicht. 14 von 16 Bundesländern verfügen bereits über ein Bedarfsermittlungsinstrument. Für die Bestandsaufnahme wurden die Instrumente mit gesetzlichen Vorgaben und untergesetzlichen Anforderungen an Bedarfsermittlungsinstrumente abgeglichen.

Über eine Deutschlandkarte mit den 16 Bundesländern gelangt man beim Anklicken eines Bundeslandes zu dem jeweiligen Instrumenten-Steckbrief. Hier können Eckdaten, Inhalte und Anwendungshinweise zu dem Instrument abgerufen werden. Eine vergleichende Übersicht stellt Gemeinsamkeiten und Unterschiede der Instrumente dar, z. B. was den Umfang des Instruments, Barrierefreiheit/-armut, die Verwendung von zusätzlichem Material wie Befundberichten oder die Verfügbarkeit von zielgruppenorientierten Varianten des Hauptinstruments anbelangt.

Der BAR zufolge haben die Bundesländer im Ergebnis die gesetzlichen und untergesetzlichen Anforderungen in zweckmäßige Instrumente zur Ermittlung des Bedarfs übersetzt. In der Mehrzahl der Bundesländer sei die Bedarfsermittlung integraler Bestandteil eines Gesamtprozesses der Teilhabeplanung. Auch wenn der Umfang der unterschiedlichen Bedarfsermittlungsinstrumente deutlich variiert, zeichnen sich Instrumentenfamilien ab, die in den wichtigsten Kerninhalten übereinstimmen, so die BAR. Insgesamt sei herauszustellen, dass es nicht das Instrument per se, sondern die praktische Anwendung und Handhabung im Fallmanagement sei, die sicherstellten, dass die Anforderungen an Bedarfsermittlung in der Eingliederungshilfe erfüllt würden – oder eben nicht.

Link zur Deutschlandkarte „Bedarfsermittlungsinstrumente in den Bundesländern“

Quelle: Diskussionsforum Rehabilitations- und Teilhaberecht, https://www.reha-recht.de, 28.4.2023