Gutachten „Neue elektronische Medien und Suchtverhalten“

Das Büro für Technikfolgen-Abschätzung beim Deutschen Bundestag (TAB) beauftragte im Jahre 2015 ein interdisziplinäres wissenschaftliches Team (Klaus Wölfling, Matthias Brand, Nicole Krämer, Sabine Löber, Astrid Müller, Bert te Wildt) mit der Erstellung eines Gutachtens („Neue elektronische Medien und Suchtverhalten“). Gegenstand des Gutachtens war die Sichtung und Aufbereitung des aktuellen Kenntnisstands über mögliche negative Folgen, die mit der Nutzung neuer Medien in Zusammenhang stehen. Insbesondere bestand der Auftrag darin, die vorliegende Vielfalt der wichtigsten wissenschaftlichen und klinischen Studien zum Thema Internetsucht systematisch zu sondieren und eine Einschätzung darüber zu geben, inwieweit hier von einer konkreten Gesundheitsgefährdung auszugehen ist. Basierend auf den Inhalten dieses mehrere hundert Seiten umfassenden Gutachtens, wurde von den Mitarbeitern des TAB (Autoren: Michaela Evers-Wölk, Michael Opielka, Matthias Sonk, 2016) eine zusammenfassende Stellungnahme ausgefertigt, welche wesentliche Inhalte des Originalgutachtens enthält.

Aus dieser Zusammenfassung geht hervor, dass es eine ausreichende empirische Evidenz dafür gibt, dass Internetsucht nicht nur ein existierendes Phänomen ist, sondern es auch mit teils gravierenden negativen Effekten auf die psychische und vermutlich auch physische Gesundheit in Zusammenhang steht. Weiter geht hervor, dass davon auszugehen ist, dass Internetsucht als Überbegriff aufzufassen ist und eine entsprechende feinkörnigere Bestimmung des Subtyps notwendig erscheint. Hier wird auf grundsätzlichen weiteren Forschungsbedarf hingewiesen, gleichzeitig jedoch betont, dass ein Suchtverhalten insbesondere hinsichtlich der Nutzung von (Online-)Computerspielen, Online-Pornographie, Online-Einkaufsplattformen und Online-Glücksspielen gut dokumentiert ist. Insbesondere neurowissenschaftliche Studien bestätigen die Nähe der Internetsucht zu anderen Abhängigkeitserkrankungen, wobei gleichwohl davon auszugehen ist, dass exzessive Nutzungsmuster auch ein sekundärer Ausdruck einer anderen psychischen Problematik sein können.

Das Gutachten beinhaltet nicht wirklich neue Erkenntnisse, ist jedoch vor dem Hintergrund seiner gesundheitspolitischen Bedeutung nicht zu unterschätzen. Hier erscheinen insbesondere die dem Gutachten angeschlossenen Empfehlungen, die seitens des interdisziplinären Teams ausgesprochen wurden, von Relevanz. Konkret beinhalten diese:

  • eine Intensivierung der wissenschaftlichen Forschung zur Internetsucht, insbesondere die Durchführung klinischer Studien zur Bestimmung der Wirksamkeit von Interventionsmaßnahmen, sowie zur Identifikation von Risikofaktoren für Internetsucht,
  • eine deutliche Verbesserung der Versorgungssituation von Betroffenen und deren Angehörigen,
  • eine möglichst großflächige Implementierung von Maßnahmen der Prävention und Frühintervention sowie deren systematische Evaluation und
  • die klare Forderung, Internetsucht als eigenständiges Störungsbild anzuerkennen und somit für Betroffene eine Versorgungssicherheit zu schaffen.

Die auf dem Gutachten basierende Stellungnahme ist frei zugänglich und kann auf der Website des TAB als PDF-Dokument in einer Lang- und einer Kompaktfassung abgerufen werden. Eine Veröffentlichung der wesentlichen Inhalte des Originalgutachtens ist seitens der Autoren ebenfalls geplant.

Fachverband Medienabhängigkeit, Newsletter 3/2017, 14.03.2017