Glücksspielgeräte auf deutschen Rast- und Autohöfen

Beim Jugend- und Spielerschutz an Glücksspielgeräten auf deutschen Rast- und Autohöfen gibt es erhebliche Lücken. Zu diesem Ergebnis kam eine von der Drogenbeauftragten Marlene Mortler initiierte Untersuchung durch den Arbeitskreis gegen Spielsucht e.V.

Der Arbeitskreis hat im Jahr 2017 an mehr als 600 bundesweiten Autohöfen und Rastplätzen geprüft, wie es um den Jugend- und Spielerschutz an Geldspielgeräten bestellt ist. Das Ergebnis: Die Mehrheit der Geräte war weder technisch gesichert, noch war das Personal ausreichend geschult. Auch die geforderten Informationsmaterialien zu den Risiken des Glücksspiels und zu Beratungsangeboten waren in vielen Fällen unzureichend.

Den Appell der Drogenbeauftragten an die Branche, für Abhilfe zu sorgen, nahm der Deutsche Automatenverband auf und lud Vertreter aus Autobahngastronomie und Suchthilfe zu einem Runden Tisch ein. Im Ergebnis haben sich die betroffenen Branchen zu weitergehenden Maßnahmen des Jugend- und Spielerschutzes und einer regelmäßigen Überprüfung der Standorte verpflichtet. Hinzu kommen die verpflichtende Schulung der betroffenen Mitarbeiter und klare Regeln für die Aufstellungsorte der Automaten.

Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Marlene Mortler: „Jugend- und Spielerschutz müssen beim Glücksspiel an erster Stelle stehen. Es muss Schluss sein mit ‚Nischenwirtschaft‘, ‚Grauzonen‘ und dubiosen Angeboten. Auch die Branche selbst kann und muss ihren Beitrag zur Prävention und zum Jugendschutz leisten – dazu ist sie rechtlich verpflichtet. Ich begrüße die jetzt vorgelegte Selbstverpflichtung der Branche. Sie ist ein wichtiger, erster Schritt, dem nun Ergebnisse folgen müssen!“

Begleitet wurde der Prozess durch das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur sowie das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie. Der Parlamentarische Staatssekretär Steffen Bilger (Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur):

„Das BMVI begrüßt die Initiative des Rundes Tisches ausdrücklich. Auch auf den Rastanlagen an den Bundesautobahnen und auf den Autohöfen muss der Schutz von Jugendlichen und Suchtgefährdeten vor dem Risiko, das von Geldspielautomaten ausgeht, gewährleistet sein. Die erarbeiteten Anforderungen und Maßnahmen werden hierzu einen wesentlichen Beitrag leisten.“

Die beschlossenen Maßnahmen sollen im September 2018 und im Dezember 2018 durch den Arbeitskreis gegen Spielsucht e.V. kontrolliert und anschließend evaluiert werden.

Pressestelle der Drogenbeauftragten der Bundesregierung, 09.07.2018