Gesetzesentwurf PsychVVG

Das Bundesministerium für Gesundheit hat den Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Versorgung und Vergütung für psychiatrische und psychosomatische Leistungen vorgelegt. Es folgt damit Forderungen der wissenschaftlichen Fachgesellschaften und Verbände aus den Bereichen Psychiatrie, Psychosomatik sowie Kinder- und Jugendpsychiatrie. Der Gesetzesentwurf ist ein wichtiger Schritt zu einem zukunftsfähigen Entgeltsystem, das die besonderen Bedürfnisse von Menschen mit psychischen Erkrankungen berücksichtigt. Es ist jedoch noch eine Vielzahl von grundsätzlichen Fragen offen. Diese müssen zwingend und umgehend geklärt werden, damit das angestrebte Ziel auch tatsächlich erreicht werden kann.

Menschen mit psychischen Erkrankungen benötigen ein Hilfe- und Versorgungssystem, das die besonderen Bedingungen ihrer Erkrankung und ihrer Lebenssituation adäquat berücksichtigt. Das bisher in der Entwicklung befindliche Preissystem (PEPP-System) setzt die falschen gesundheitspolitischen und ökonomischen Anreize und hat sich als nicht geeignet erwiesen. Die wissenschaftlichen Fachgesellschaften und Verbände aus den Fächern der Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatische Medizin und Psychotherapie sowie Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapie haben im Herbst vergangenen Jahres gemeinsam ein grundlegendes Umdenken in der Finanzierung von Krankenhausleistungen gefordert und ein konkretes Konzept für ein zukünftiges Entgeltsystem vorgelegt.

Der jetzige Entwurf eines „Gesetzes zur Weiterentwicklung der Versorgung und der Vergütung für psychiatrische und psychosomatische Leistungen“ (PsychVVG) nimmt die wesentlichen Forderungen prinzipiell auf. Auf der Basis dieses Gesetzesentwurfs kann zukünftig der jeweilige regionale Versorgungsbedarf besser in die Budgetfindung der Krankenhäuser einfließen. Eine besondere Bedeutung kommt der erforderlichen Personalausstattung zu: Der Gesetzesentwurf sieht die Entwicklung verbindlicher Mindestvorgaben dazu vor. Die für Menschen mit psychischen Erkrankungen besonders bedeutsame Möglichkeit zur sektorenübergreifenden Behandlung wird zukünftig durch die Möglichkeit einer psychiatrischen Behandlung im häuslichen Umfeld deutlich gestärkt. Durch die „Krankenhausbehandlung ohne Bett“ kann in individuellen Fällen die stationäre Behandlung ersetzt oder abgelöst werden.

Diese als positiv zu bewertenden Ansätze können jedoch nicht darüber hinwegtäuschen, dass in diesem Gesetzesentwurf wesentliche Punkte unzureichend geregelt sind. Die gerade in der sprechenden Medizin entscheidende Personalbesetzung muss zwingend in voller Höhe und auch zukunftssicher sowie dynamisch-adaptiv durch die Krankenkassen finanziert werden. Dazu sind sicherlich deutlich mehr Finanzmittel erforderlich, als das BMG derzeit hierfür veranschlagt. Die Regelungen zur Abrechnung müssen bürokratiearm so ausgestaltet werden, dass sie in erster Linie an der Versorgungsnotwendigkeit ausgerichtet sind und den Krankenhäusern die Möglichkeit zu einer verlässlichen Planung geben. Die Fortführung einer Kalkulation auf der Basis des bisherigen PEPP-Systems (das sich als nicht zielführend erwiesen hat) und der geplante Krankenhausvergleich werden zu einem noch höheren Dokumentationsaufwand führen.

Nur wenn diese Fragen geklärt sind, kann durch dieses Gesetz das gemeinsame Ziel einer zukunftsfähigen Weiterentwicklung der Versorgung und Vergütung psychiatrischer und psychosomatischer Leistungen erreicht werden.

Gemeinsame Pressemitteilung der wissenschaftlichen Fachgesellschaften und Verbände aus den Bereichen Psychiatrie, Psychosomatik und Kinder-und Jugendpsychiatrie, 25. Mai 2016

Die unterzeichnenden Fachgesellschaften und Verbände:
Arbeitskreis der Chefärztinnen und Chefärzte psychiatrischer und psychotherapeutischer Kliniken an Allgemeinkrankenhäusern in Deutschland (ACKPA)
Arbeitskreis der Krankenhausleitungen Psychiatrischer Kliniken Deutschlands (AKP)
Bundesarbeitsgemeinschaft der Leitenden Klinikärzte für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie (BAG)
Bundesarbeitsgemeinschaft leitender Mitarbeiter/innen des Pflege- und Erziehungsdienstes kinder- und jugendpsychiatrischer Kliniken und Abteilungen (BAG PED)
Bundesarbeitsgemeinschaft der Träger Psychiatrischer Krankenhäuser (BAG Psychiatrie)
Bundesdirektorenkonferenz – Verband leitender Ärztinnen und Ärzte der Kliniken für Psychiatrie und Psychotherapie (BDK)
Bundesfachvereinigung Leitender Krankenpflegepersonen der Psychiatrie (BFLK)
Bundesverband der Angehörigen psychisch Kranker (BApK)
Deutsche Arbeitsgemeinschaft der Tageskliniken (DATPPP)
Deutsche Fachgesellschaft Psychiatrische Pflege (DFPP)
Deutsche Gesellschaft für Bipolare Störungen (DGBS)
Deutsche Gesellschaft für Gerontopsychiatrie und -psychotherapie (DGGPP)
Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie (DGKJP)
Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde (DGPPN)
Deutsche Gesellschaft für Psychosomatische Medizin und Ärztliche Psychotherapie (DGPM)
Deutsche Gesellschaft für seelische Gesundheit bei Menschen mit geistiger Behinderung (DGSGB)
Deutscher Verband der Ergotherapeuten e. V. (DVE)
Lehrstuhlinhaber für Psychiatrie und Psychotherapie (LIPPs)
Verband der Krankenhausdirektoren Deutschlands, Fachgruppe Psychiatrie (VKD)