Gemeinsames Rahmenkonzept zur Kombinationsbehandlung

Rahmenkonzept kombi sucht 11-2014_exaktDie Gremien der Deutschen Rentenversicherung (DRV) und Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) haben dem „Gemeinsamen Rahmenkonzept zur Kombinationsbehandlung in der medizinischen Rehabilitation Abhängigkeitskranker“ vom 14. November 2014 zugestimmt. Damit tritt das Rahmenkonzept zum 1. März 2015 in Kraft.

Das Gemeinsame Rahmenkonzept baut auf der zwischen den Krankenkassen und Rentenversicherungsträgern geschlossenen Vereinbarung „Abhängigkeitserkrankungen“ vom 4. Mai 2001 auf. Es definiert die Kombinationsbehandlung und grenzt sie von anderen Rehabilitationsleistungen ab. Danach setzt sich die Kombinationsbehandlung aus verschiedenen Phasen zusammen und muss vor Beginn der Rehabilitation bewilligt werden. Die einzelnen Phasen können in stationärer, ganztägig ambulanter oder ambulanter Form durchgeführt werden. In der Regel erfolgt im Anschluss an eine stationäre Rehabilitationsphase eine Fortführung im ambulanten Setting. Das Rahmenkonzept beschreibt die Zielgruppen und Indikationskriterien für die Kombinationsbehandlung. Ferner enthält es Ausführungen zur Durchführung der Leistung und Dokumentation. Mit dem Rahmenkonzept stärken die Rehabilitationsträger die Passgenauigkeit und Flexibilität von Rehabilitationsleistungen für Abhängigkeitskranke.

Auf der Grundlage eines von den Trägern der Deutschen Rentenversicherung vorgelegten Entwurfs haben sich die Deutsche Rentenversicherung und die Verbände der Krankenkassen auf ein Gemeinsames Rahmenkonzept verständigt. Die Suchtfachverbände wurden im Rahmen von Stellungnahmen eingebunden. Bei einer gemeinsamen Erörterung mit den Suchtfachverbänden wurden Anregungen der Verbände aufgegriffen und führten zu sinnvollen Ergänzungen des Konzepts.

Das Gemeinsame Rahmenkonzept Kombibehandlung steht auf der Website der DRV zum Download bereit.

Mitteilung der DRV, 16. Februar 2015