Gemeinsame Gestaltung des Reha-Prozesses

Für mehr Rollen- und Aufgabenklarheit im Reha-Prozess hat die Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation e. V. (BAR) eine Übersicht veröffentlicht, in der die Aufgaben und Verantwortlichkeiten der Leistungserbringer beschrieben werden. 

Reha-Träger und Leistungserbringer tragen beide Verantwortung für den Erfolg von Leistungen zur Teilhabe für Menschen mit Behinderungen. Die Reha-Träger entscheiden über den Leistungsanspruch und sind auch für die Organisation der Leistungserbringung verantwortlich. Für die Durchführung sind sie auf geeignete Leistungserbringer angewiesen, die den Reha-Prozess in verschiedenen Phasen aktiv mitgestalten und steuern, indem sie z. B. neue oder veränderte Bedarfe erkennen. Nur gemeinsam können Reha-Träger und Leistungserbringer somit eine möglichst umfassende Teilhabe am Leben in der Gesellschaft durch Reha- und Teilhabeleistungen erreichen.

Für eine zielorientierte Zusammenarbeit ist es wichtig, die jeweiligen Aufgaben und Verantwortlichkeiten gegenseitig zu kennen und zu verstehen. In der Übersicht der BAR wird hierfür die Rolle der Leistungserbringer entlang der Phasen des Reha-Prozesses verdeutlicht. Grundlage der Beschreibung sind gesetzliche Reglungen ebenso wie die auf Ebene der BAR trägerübergreifend abgestimmten Gemeinsamen Empfehlungen der Reha-Träger.

Die Übersicht richtet sich für ein gemeinsames Verständnis an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei Leistungserbringern und bei Leistungsträgern. Neben ausführlichen Informationen wird unter der Rubrik „Kurz & Knapp“ eine schnelle Zusammenfassung der Inhalte bereitgestellt. Damit kann die Übersicht sowohl einen Einstieg in das Thema bieten als auch zur Vertiefung bestehender Kenntnisse genutzt werden.

Die Übersicht ist unter folgendem Link abrufbar: https://www.bar-frankfurt.de/themen/reha-prozess/rolle-der-leistungserbringer-im-reha-prozess.html

Quelle: Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation e.V. (BAR), 19.02.2020