Für einen besseren Übergang von Haft in Reha

Die Landesjustizverwaltungen und die Träger der Deutschen Rentenversicherung haben eine Kooperationsvereinbarung abgeschlossen. Die Kooperationsvereinbarung betrifft Gefangene, die Versicherte der Deutschen Rentenversicherung sind und Leistungen zur medizinischen Rehabilitation Abhängigkeitskranker beantragen. Mit der Vereinbarung wird die Zusammenarbeit zwischen den Kooperationspartnern bei der Vermittlung dieser Gefangenen in Entwöhnungsbehandlungen im Anschluss an die Haftzeit geregelt. Es sind Aussagen zu Maßnahmen der Vorbereitung während der Haft, zum Austausch von Informationen und zum Verfahren enthalten.

Gefangene standen bisher vor dem Problem, dass die Rentenversicherungsträger die Entwöhnungsbehandlung erst bewilligen dürfen, wenn eine rechtskräftige Entscheidung über die Entlassung auf Bewährung vorliegt, während die Gerichte wiederum oftmals eine Kostenzusage zur Voraussetzung für eine Entlassung auf Bewährung machten. Gemeinsam haben die Landesjustizverwaltungen und die Rentenversicherungsträger mit der abgeschlossenen Vereinbarung dieses Problem gelöst. Künftig wird in diesen Fällen bei Vorliegen der sonstigen Bewilligungsvoraussetzungen mit der Ablehnung eine befristete Zusicherung erteilt.

Mit der Unterzeichnung durch die Vereinbarungspartner ist die Kooperationsvereinbarung nunmehr in Kraft getreten. Mit dem Abschluss der Vereinbarung ist es gelungen, eine trägerübergreifende Lösung für die Betroffenen zu finden und einen nahtlosen Übergang in die Entwöhnungsbehandlung zu ermöglichen.

Die Kooperationsvereinbarung steht zum Download auf der Website der Deutschen Rentenversicherung zur Verfügung.

Deutsche Rentenversicherung, 21.07.2015