Fetale Alkoholspektrumstörung

Unter der Schirmherrschaft der Drogenbeauftragten der Bundesregierung, Marlene Mortler, trafen sich am 29./30. September 2017 Vertreter aus Medizin, Wissenschaft und Politik auf der Fachtagung des Vereins FASD Deutschland. Anlässlich dieser Tagung appelliert die Drogenbeauftragte erneut, auf Alkohol in der Schwangerschaft komplett zu verzichten, und veröffentlicht die aktualisierte Informationsbroschüre „Die Fetale Alkoholspektrumstörung – Die wichtigsten Fragen der sozialrechtlichen Praxis“.

Die Fetale Alkoholspektrumstörung ist eine oftmals unterschätze oder gänzlich unentdeckte Erkrankung mit gravierenden Folgen: Die Symptome reichen von intellektuellen Beeinträchtigungen, Wachstumsminderung und Verhaltensstörungen bis hin zu Herzfehlern. Viele dieser gesundheitlichen Auswirkungen bedeuten für die Betroffenen umfangreiche Einschränkungen im Alltag sowie im schulischen und beruflichen Bereich. Dabei ist FASD kein Randproblem: Jedes Jahr kommen in Deutschland bis zu 10.000 Kinder mit der allein durch Alkoholkonsum in der Schwangerschaft verursachten unumkehrbaren Fetalen Alkoholspektrumstörung (FAS/FASD) auf die Welt.

Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Marlene Mortler: „FASD ist in jedem Fall vermeidbar. Deswegen kann man nur appellieren, in der Schwangerschaft konsequent zu bleiben und auf alkoholische Getränke jeder Art zu verzichten. Alles andere gefährdet die Gesundheit der Kinder. Ich setze mich seit langem dafür ein, dass Betroffene die richtige Unterstützung erhalten. Noch immer sind viele Angehörige und Betroffene unsicher, welche Rechte sie haben und welche Hilfsangebote sie wahrnehmen können“, so die Drogenbeauftragte. „Betroffenen kann der Lebensweg durch gezielte Unterstützung enorm erleichtert werden. Dabei helfen kann der jetzt überarbeitete Ratgeber zu allen sozialrechtlichen Fragen rund um die Erkrankung FASD.“

Die Drogenbeauftragte hat sich von Beginn ihrer Amtszeit intensiv für die Prävention von FASD, eine bessere Diagnose und eine aktivere Unterstützung der Betroffenen eingesetzt.  Auch ihr aktueller Jahresschwerpunkt „Kinder aus suchtbelasteten Familien“ widmet sich den Auswirkungen der Sucht der Eltern auf die Kinder – etwa 3 Millionen Kinder in Deutschland haben mindestens einen suchtkranken Elternteil.

Informationen über die sozialrechtlichen Grundlagen sind nicht nur für die Betroffenen und deren Angehörige, sondern auch für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Sozial- und Jugendämter von großer Bedeutung. Durch die Pflegestärkungsgesetze I und II, das Regelbedarf-Ermittlungsgesetz, die Reform der Kinder- und Jugendhilfe sowie durch das Bundesteilhabegesetz haben sich wichtige Änderungen ergeben, die ab sofort in der überarbeiteten Version nachzulesen sind.

Pressestelle der Bundesdrogenbeauftragten, 28.09.2017