Entschließung des Bundesrates – Präventive und repressive Maßnahmen von Bund und Ländern gegen den Crystal-Konsum

Der Bundesrat hat in seiner 924. Sitzung am 11. Juli 2014 folgende Entschließung gefasst:

I. Der Bundesrat stellt fest:

Der Bundesrat blickt mit großer Sorge auf die zunehmende Verbreitung der Droge Crystal (Methamphetamin). Nach Angaben der Polizeilichen Kriminalstatistik sind die entsprechenden Betäubungsmitteldelikte im Zeitraum von 2008 bis 2012 bundesweit massiv angestiegen. Besonders deutlich stellt sich die Lageentwicklung in den an die Tschechische Republik angrenzenden Ländern dar. In Sachsen stiegen die Rauschgiftdelikte seit dem Jahr 2009 um 65,1 Prozent an. Dieser Anstieg ist maßgeblich auf das Anwachsen crystalbezogener Straftaten zurückzuführen (+ 287,5 Prozent).

Analog zur Entwicklung des Fallaufkommens sind sowohl die Sicherstellungsmengen als auch die Anzahl der Sicherstellungen von Crystal in den vergangenen Jahren angestiegen. Die zunehmende Verfügbarkeit von Crystal zeigt sich auch in der Steigerung der Beratungs- und Behandlungsnachfrage in den Einrichtungen der Suchtkrankenhilfe für den Bereich der Stimulanzien. Lag der Hilfebedarf 2009 in den ambulanten Einrichtungen der Suchthilfe bundesweit bei 2,4 Prozent, war 2012 ein Beratungsbedarf von 4,6 Prozent für die ambulanten Einrichtungen festzustellen. Für Sachsen ist eine Zunahme des Hilfebedarfs im gleichen Zeitraum von 5,4 Prozent auf 17,7 Prozent dokumentiert.

Da in Deutschland gehandeltes und konsumiertes Methamphetamin zumeist in den östlichen Nachbarländern hergestellt wird, kommt der Kooperation der Polizei- und Justizbehörden mit den Behörden dieser Staaten sowie der Intensivierung polizeilicher Fahndungs- und Kontrollmaßnahmen, vor allem in grenznahen Gebieten, bei der Bekämpfung der Crystal-Kriminalität besondere Bedeutung zu.

Erfahrungen belegen, dass eine hohe Verfügbarkeit von Drogen auch zu einer höheren Häufigkeit des Konsums beiträgt. Zur Bekämpfung des „Phänomens Crystal“ bedarf es deshalb Maßnahmen, die sowohl die Repression als auch die Bereiche der Prävention und der Suchtkrankenhilfe umfassen und auf eine gesamtgesellschaftliche Verantwortung zielen. Im Sinne der Wirksamkeit ist ein länderübergreifender Ansatz angezeigt.

II. Der Bundesrat fordert daher die Bundesregierung auf:

  • die polizeilichen Kräfte mit den Ländern abzustimmen und in diesem Zusammenhang die Kontrolltätigkeit der Bundespolizei und des Zolls – insbesondere im Bereich der Grenzen zur Tschechischen Republik – zur Verstärkung der Bekämpfung der mit dem Crystalhandel und -konsum einhergehenden Betäubungsmittelkriminalität über ihr bisheriges Engagement hinaus im Interesse der Erhöhung des Verfolgungsdrucks zu intensivieren.
  • bundesweite Untersuchungen zur Häufigkeit des Drogenkonsums in der Bevölkerung (z. B. „Epidemiologischer Suchtsurvey“) um Aussagen zur Verbreitung des Konsums von Methamphetamin zu erweitern.
  • länderübergreifend Präventionsmaßnahmen zu initiieren und zu unterstützen, die hinsichtlich ihrer Zielrichtung und Wirksamkeit zu evaluieren sind. Hierzu gehört z. B. auch die Bündelung von Informationen. In die Überlegungen zur Stärkung der präventiven Maßnahmen sind auch die Erfahrungen und Hinweise ehemaliger Konsumenten von Methamphetamin einzubeziehen. […]

Den vollständigen Text der Beschließung finden Sie hier.

fdr-Berichte, 29.10.2014