E-Shishas und E-Zigaretten

Das vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) vorgelegte Gesetz zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor den Gefahren des Konsums von elektronischen Zigaretten und elektronischen Shishas ist am 1. April 2016 in Kraft getreten. Damit werden die Abgabe- und Konsumverbote des Jugendschutzgesetzes und des Jugendarbeitsschutzgesetzes für Tabakwaren auf E-Zigaretten und E-Shishas ausgedehnt. Zudem wird sichergestellt, dass die Abgabeverbote von Tabakwaren, E-Zigaretten und E-Shishas an Kinder und Jugendliche auch im Wege des Versandhandels gelten.

„Auch nikotinfreie E-Zigaretten und E-Shishas schaden der Gesundheit von Kindern und Jugendlichen. Selbst wenn sie nach Schokolade oder Himbeere schmecken, sind sie nicht harmlos, denn sie senken die Reizschwelle, auf normale Zigaretten umzusteigen“, so die Parlamentarische Staatssekretärin im BMFSFJ, Caren Marks.

Es gibt nikotinhaltige und nikotinfreie Lösungen. Die Produkte haben oftmals den Ruf, eine gesündere Alternative zum Tabakrauchen zu sein, und wirken aufgrund von Geschmacksrichtungen wie Schokolade und diversen Fruchtsorten harmlos und auf Kinder und Jugendliche attraktiv. Mit den elektronischen Inhalationsprodukten werden Flüssigkeiten, so genannte Liquids, verdampft. Der dabei entstehende Nebel wird inhaliert. Aromastoffe verleihen dem Dampf den jeweiligen Geschmack.

Nachdem die gesundheitlichen Risiken des Suchtstoffs und Nervengifts Nikotin wie physische Abhängigkeit und Herz-Kreislauferkrankungen seit längerem bekannt sind, haben Studien des Bundesinstituts für Risikobewertung und des Deutschen Krebsforschungszentrums auch die gesundheitlichen Risiken des Konsums von nikotinfreien E-Shishas und E-Zigaretten belegt.

Pressestelle des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, 01.04.2016