E-Shishas bei Jugendlichen weit verbreitet

Foto©Bundesdrogenbeauftragte

Im Jahr 2014 rauchten 9,7 Prozent der 12- bis 17-Jährigen – ein historischer Tiefstand. Foto©Bundesdrogenbeauftragte

E-Shishas und E-Zigaretten sind in den Lebenswelten von Jugendlichen präsent. Das zeigt eine aktuelle Studie der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA). Danach kennen neun von zehn Jugendlichen im Alter zwischen 12 und 17 Jahren E-Zigaretten, 15 Prozent haben sie schon einmal ausprobiert. E-Shishas sind 73 Prozent der 12- bis 17-jährigen Jugendlichen ein Begriff. 21 Prozent der 12- bis 17-Jährigen haben sie schon mindestens einmal konsumiert. E-Shishas, die meist bunt bedruckt und in verschiedenen Geschmacksrichtungen wie Mango, Apfel oder Bubble Gum erhältlich sind, spielen bei Jugendlichen somit eine größere Rolle als E-Zigaretten. Es greifen häufiger männliche Jugendliche zu E-Shishas im Vergleich zu gleichaltrigen Mädchen. Seit dem Jahr 2012 sind sowohl die Bekanntheit als auch das Ausprobieren von E-Zigaretten unter Jugendlichen gestiegen. Die Verbreitung von E-Shishas ist in der aktuellen Befragung zum ersten Mal erhoben worden, deshalb liegen hier keine Vergleichswerte vor.

„Rauchen ist mehr und mehr out. Die aktuellen Daten der BZgA-Studie zeigen jedoch auch, dass bunte, peppige E-Shishas und E-Zigaretten eine große Anziehungskraft auf Kinder und Jugendliche ausüben und diesen positiven Trend umkehren können“, kommentiert die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Marlene Mortler, die Befragungsergebnisse. Sie bekräftigt ihre Forderung nach einem Verbot der Produkte: „Es war daher richtig, dass ich das Thema frühzeitig angesprochen habe. Meine Forderung, das Abgabe- und Rauchverbot im Jugendschutzgesetz, das aktuell nur für Tabakwaren gilt, auf alle elektronischen Produkte auszuweiten, hat die Bundesfamilienministerin aufgegriffen und bereits eine entsprechende Änderung des Jugendschutzgesetzes angekündigt. E-Zigaretten und E-Shishas sind alles andere als harmlos. Gerade die zum Teil kaum bekannten inhaltlichen Zusatzstoffe bergen große gesundheitliche Gefahren. Selbst krebserregende Inhaltsstoffe wurden in entsprechenden Produkten nachgewiesen.“

Die Zahl der Jugendlichen in Deutschland, die Tabakzigaretten rauchen, ist dagegen weiter gesunken. Im Jahr 2001 rauchten 27,5 Prozent der 12- bis 17-Jährigen, aktuell sind es 9,7 Prozent – ein historischer Tiefstand. Der Anteil der Kinder und Jugendlichen in dieser Altersgruppe, die noch nie in ihrem Leben geraucht haben, stieg im gleichen Zeitraum von 40,5 Prozent auf den bisherigen Höchstwert von 75,3 Prozent an.

„Diese Zahlen sind ein Beleg für nachhaltige Präventionserfolge bei Jugendlichen. Der Trend zum Nichtrauchen ist ungebrochen“, sagt Dr. Heidrun Thaiss, Leiterin der BZgA. „Trotz dieser erfreulichen Entwicklung ist das zunehmende Ausprobieren von E-Shishas und E-Zigaretten bei den Jüngeren für uns Anlass zur Besorgnis. In Deutschland gibt es rund 500.000 Jugendliche, die noch nie eine Tabakzigarette geraucht, aber bereits E-Produkte konsumiert haben. Das Ausprobieren der elektrischen Produkte birgt die Gefahr des Einstiegs zum Rauchen von Tabak. Auch aus diesem Grund gehören diese Produkte nicht in die Hände von Kindern und Jugendlichen.“

Die BZgA erhebt seit 1973 Daten zum Rauchverhalten von Jugendlichen und kann dadurch in diesem Bereich langfristige Entwicklungen und Trends überblicken. In der Erhebung von 2014 wurden im Rahmen einer erweiterten Telefonstichprobe erstmals auch Befragte über ihr Mobiltelefon kontaktiert, da zunehmend mehr Personen mobil erreichbar sind und sich damit die Repräsentativität der Befragung verbessern kann. Die so ermittelte Raucherquote für 12- bis 17-jährige Jugendliche ist mit 12,1 Prozent etwas höher als im Festnetz (9,7 Prozent), bestätigt aber ebenfalls den deutlichen Rückgang seit 2001. Aus Gründen der Vergleichbarkeit werden für die Darstellung der Trends im Rauchverhalten weiterhin die Festnetzstichproben zugrunde gelegt. Mehr zu den methodischen Rahmenbedingungen der Studie sowie weitere Befragungsergebnisse finden Sie hier.

Pressestellen der Bundesdrogenbeauftragten und der BZgA, 28.05.2015