Drogenbeauftragte beruft neuen nationalen Drogen- und Suchtrat

Mitglieder des Drogen- und Suchtrates. Foto©Bundesdrogenbeauftragte

Mitglieder des Drogen- und Suchtrates. Foto©Bundesdrogenbeauftragte

Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung hat am 1. Dezember 2014 in Berlin den Drogen- und Suchtrat neu berufen. Das Beratungsgremium hat seine Arbeit aufgenommen und wird in regelmäßigen Abständen tagen, um die Arbeit der Bundesregierung im Bereich Drogen und Sucht zu unterstützen.

Der nationale Drogen- und Suchtrat setzt sich aus Vertretern der Bundesressorts, der Ministerfachkonferenzen der Länder, der kommunalen Spitzenverbände, der Deutschen Rentenversicherung Bund, der Bundesagentur für Arbeit, der Spitzenverbände der Krankenkassen sowie Akteuren aus der Suchthilfe, der Suchtprävention und -forschung zusammen.

Marlene Mortler: „Der Drogen- und Suchtrat ist ein hochrangiges Expertengremium, auf dessen Expertise niemand verzichten kann. Mit der Neuberufung will ich diese gute Tradition fortführen. Der Drogen- und Suchtrat soll mich bei der Ausübung meines Amtes beraten und mir als beratendes Gremium in der Ausgestaltung der nationalen Drogen- und Suchtpolitik zur Seite stehen.“

Der Drogen- und Suchtrat hat zunächst zwei Arbeitsgruppen berufen, die Empfehlungen zu den Themen „Suchtprävention in der Altersgruppe der jungen Erwachsenen“ und „Teilhabe und Verbleib im Arbeitsleben“ bearbeiten werden. Sie sollen dem Drogen- und Suchtrat konkrete Vorschläge zur Umsetzung der Themenbereiche bis zum Jahr 2015 vorlegen. Für seine Arbeit hat sich der Drogen- und Suchtrat eine Geschäftsordnung gegeben. Die Geschäftsordnung und weitere Informationen zur Arbeit der Drogenbeauftragten finden Sie hier.

Pressestelle der Bundesdrogenbeauftragten, 02.12.2014