Die Vielfalt der Modellprojekte des Bundesprogramms „rehapro“ (erste Förderphase)

Das Bundesprogramm „Innovative Wege zur Teilhabe am Arbeitsleben – rehapro“ fördert seit 2019 Modellprojekte von Jobcentern und Trägern der gesetzlichen Rentenversicherung, um die Grundsätze Prävention vor Rehabilitation und Rehabilitation vor Rente zu stärken und die Erwerbsfähigkeit zu erhalten bzw. wiederherzustellen. Im Ergebnis des ersten Förderaufrufs sind 54 Modellprojekte gestartet.

Unter dem Titel „Die Vielfalt der Modellprojekte des Bundesprogramms ‚Innovative Wege zur Teilhabe am Arbeitsleben – rehapro‘ (erste Förderphase)“ ist im November 2021 im Diskussionsforum Rehabilitations- und Teilhaberecht, www.reha-recht.de, ein interessanter Artikel erschienen, der das Bundesprogramm vorstellt und nachzeichnet, welche Handlungsansätze die geförderten Modellprojekte verfolgen. Es konnten folgende vier Handlungsansätze identifiziert werden, anhand derer die Schwerpunktsetzungen der Modellprojekte verglichen werden können:

  • Zusammenarbeit zwischen Organisationen
  • Verbesserung innerhalb der Organisation
  • Personenbezogene Leistungen
  • Fallmanagement

Es wird deutlich, dass die Jobcenter in den von ihnen koordinierten Modellprojekten stärker an der Zusammenarbeit mit unterschiedlichen Organisationen und an Verbesserungen innerhalb der eigenen Organisation arbeiten, während die Träger der Rentenversicherung sich häufiger auf die Erbringung innovativer Leistungen für Rehabilitandinnen und Rehabilitanden bzw. Versicherte konzentrieren. Das Fallmanagement ist für beide Organisationstypen gleichermaßen Entwicklungsgegenstand. Diese Schwerpunkte entsprechen aktuellen und langfristigen Problemen in der Rehabilitation.

Der Artikel steht hier online kostenfrei zur Verfügung und kann als pdf heruntergeladen werden.

Bibliografische Angabe:
Brussig et al.: Die Vielfalt der Modellprojekte des Bundesprogramms „Innovative Wege zur Teilhabe am Arbeitsleben – rehapro“ (erste Förderphase); Beitrag D31-2021 unter www.reha-recht.de; 11.11.2021

Quelle: www.reha-recht.de, 11.11.2021