Finanzierung der kommunalen Dienste der Suchtprävention und Suchthilfe bleibt offen
In einer Stellungnahme setzt sich die Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen (DHS) kritisch mit dem Referentenentwurf des Cannabisgesetzes (CanG) auseinander. Vor allem hinsichtlich der finanziellen Ausstattung im Bereich der Frühintervention und Prävention sieht die DHS erheblichen Nachbesserungsbedarf. Selbst bei unverändertem Konsum besteht ein erhöhter Informations-, Aufklärungs- und Beratungsbedarf. Der Entwurf bleibt eine Antwort schuldig, wie die kommunalen Dienste der Suchtprävention und -hilfe flächendeckend und nachhaltig zu finanzieren sind.
Insgesamt sollte das Gesetzesvorhaben dazu beitragen, die Sucht- und Drogenpolitik in Deutschland weiterzuentwickeln. Das Ziel sind sorgfältig aufeinander abgestimmte Maßnahmen, die auch Tabak, Alkohol und Glücksspiel berücksichtigen. Die Entkriminalisierung von Menschen, die sich durch Cannabiskonsum einem Gesundheitsrisiko aussetzen und derer, die Hilfe benötigen, ist aus Sicht der DHS ein Schritt in die richtige Richtung.
Die DHS Stellungnahme zum Referentenentwurf des Cannabisgesetzes (CanG) wurde am 24. Juli 2023 gegenüber dem Bundesministerium für Gesundheit abgegeben. Sie ist auf der DHS Website einzusehen.
Pressemitteilung der DHS, 25.7.2023