DHS Grundsatzpapier: Suchtprävention – Stark für die Zukunft

DHS Grundsatzpapier SuchtpraeventionSuchtprävention wird sowohl von der Öffentlichkeit und der Politik als auch von der Praxis hochgeschätzt, beschworen und oftmals wie ein Allheilmittel gepriesen. Zugleich ist sie ein lebhaft diskutiertes Thema. Sinn und Nutzen werden hinterfragt, eine sichere Finanzierung steht zurzeit noch aus und wird heftig angemahnt. Planung, Koordinierung und Durchführung wirksamer Strategien bewegen Fachleute in Praxis und Wissenschaft gleichermaßen wie Politiker/-innen, die für die strukturellen Voraussetzungen der Prävention Verantwortung tragen. Das hochaktuelle Stichwort lautet „Präventionsgesetz“.

Die Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen e. V. (DHS) als Vertreterin von Suchthilfe und Suchtprävention setzt mit ihrem neuen Grundsatzpapier zur Suchtprävention Maßstäbe für die Entwicklung sinnvoller Strategien in diesem Arbeitsfeld.

Suchtprävention ist eine von vier Säulen der deutschen Suchtpolitik. Gleichwohl ist sie im Vergleich zu den Säulen „Therapie“, „Schadensminimierung“ und „Repression“ und auch in Bezug auf die hohen Erwartungen, die mit ihr verknüpft sind, immer noch die finanziell weitaus schwächste. Während für Therapie oder Repression gesetzliche Grundlagen und daraus abgeleitete Finanzierungswege bestehen, existieren diese bezüglich der Suchtprävention nur bedingt. Wie wichtig Suchtprävention ist, zeigt folgende Zahl: In der europäischen Region lassen sich 40 Prozent aller Erkrankungen und vorzeitigen Todesfälle auf nur drei Risikofaktoren zurückführen: Rauchen, Alkoholmissbrauch und Verkehrsunfälle, die selbst oft durch Alkohol verursacht werden (WHO).

Die Präventionsfachleute sind sich einig, dass Prävention nur erfolgreich sein kann, wenn das Zusammenspiel von Verhaltensprävention (z. B. persönlicher Umgang mit Suchtmitteln) und Verhältnisprävention (z. B. gesetzliche Rahmenbedingungen für Vertrieb und Verkauf von Suchtmitteln) ausgewogen ist. Ein Mehr an Verhaltensprävention kann die Wirkung von Verhältnisprävention nicht ersetzen. Nur unter geeigneten Rahmenbedingungen können verhaltenspräventive Maßnahmen wirken.

Wesentliche Bestandteile einer wirkungsvollen Alkohol- und Tabakprävention sind deshalb:

  • Verteuerung von Alkoholika und Tabakprodukten durch Steuererhöhungen auf Bier, Wein/Schaumwein, Spirituosen sowie Tabakerzeugnisse
  • Zeitliche und örtliche Begrenzung des Verkaufs (kein Alkoholverkauf an Tankstellen!)
  • Wirksame Umsetzung des Jugendschutzes
  • Gesetzliche Regulierungen der Tabak- und Alkoholwerbung in Anlehnung an das Internationale Rahmenabkommen zur Tabakkontrolle (FCTC)
  • Zufallskontrollen der Promille im Straßenverkehr

Suchtprävention betrifft alle gesellschaftlichen Bereiche und stellt eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe dar. Daher muss die Finanzierung von Suchtprävention auf eine breite Basis in Bund, Ländern und Kommunen gestellt werden und eine Vielzahl an Akteuren, u. a. auch – neben den gesetzlichen Krankenkassen – die privaten Krankenkassen, einschließen. Für die bereits existierenden Präventionsfachstellen in der Suchthilfe muss es eine verbindliche gesetzliche Finanzierungsbasis geben.

Weitere Informationen zum DHS Grundsatzpapier finden Sie hier.

Pressestelle der DHS, 12.08.2014