BfArM veröffentlicht Abschlussbericht zur Begleiterhebung
Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) hat am 6. Juli den Abschlussbericht für die Begleiterhebung zur Anwendung von Cannabisarzneimitteln veröffentlicht. In die Auswertung sind seit 2017 anonymisierte Daten zu rund 21.000 Behandlungen mit Cannabisblüten und -extrakten sowie mit Dronabinol, Nabilon und Sativex® eingeflossen.
Mehr als 75 % der ausgewerteten Behandlungen erfolgten aufgrund chronischer Schmerzen. Weitere häufig behandelte Symptome waren Spastik (9,6 %) und Anorexie/Wasting (5,1 %). Bezogen auf alle Cannabisarzneimittel sind die behandelten Personen im Durchschnitt 57 Jahre alt und in der Mehrzahl weiblich.
Eine Besonderheit stellt die Behandlung mit Cannabisblüten dar. Hier lag das Durchschnittsalter bei 45,5 Jahren und mehr als zwei Drittel der Behandelten waren männlich. Bezogen auf den THC-Gehalt werden diese Patientinnen und Patienten mit einer vielfach höheren Dosis therapiert und berichten dreimal häufiger von einer euphorisierenden Wirkung.
Die durchgeführte Form der Begleiterhebung, mit der das BfArM vom Gesetzgeber beauftragt wurde, ist keine klinische Studie zur Prüfung der Wirksamkeit und Sicherheit eines Arzneimittels. Es handelt sich vielmehr um anonymisierte Behandlungsdaten, die Hinweise auf mögliche Anwendungsgebiete, Nebenwirkungen und auch Begrenzungen einer Therapie mit Cannabisarzneimitteln liefern. Die Ergebnisse der Begleiterhebung dienen dem Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) als eine Grundlage für die weitere Regelung zur Versorgung der Patientinnen und Patienten mit Cannabisarzneimitteln und des Näheren zur Erstattungsfähigkeit in der GKV.
2017 wurden die gesetzlichen Möglichkeiten für eine Verordnungs- und Erstattungsfähigkeit von Cannabisarzneimitteln geschaffen, selbst wenn diese Arzneimittel zur Behandlung der bestehenden Symptomatik nicht als Fertigarzneimittel zugelassen sind. Damit sollten Patientinnen und Patienten, denen zu ihrer Behandlung keine weiteren Arzneimittel zur Verfügung stehen und bei denen die Behandlung mit Cannabisarzneimitteln Aussicht auf Erfolg hat, nicht der Selbsttherapie bzw. dem Selbstanbau von Cannabis überlassen werden. Diese Neuregelung sollte die Versorgung sichern und Anreize für die Erforschung von Cannabisarzneimitteln schaffen, um mittelfristig die arzneimittelrechtliche Zulassung von Fertigarzneimitteln zu erreichen, damit Patientinnen und Patienten sichere und wirksame Arzneimittel zur Verfügung stehen.
Der Abschlussbericht zur Begleiterhebung ist veröffentlicht unter:
https://www.bfarm.de/cannabis-begleiterhebung
Pressestelle des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM), 6.7.2022