Bundeswettbewerb „Vorbildliche Strategien zur kommunalen Suchtprävention“

wettbewerb-suchtpraeventionDie Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) und die Drogenbeauftragte der Bundesregierung gaben am 22. September den Startschuss für die siebte Runde des Bundeswettbewerbs „Vorbildliche Strategien zur kommunalen Suchtprävention“. Bei dem vom Deutschen Institut für Urbanistik (Difu) betreuten Wettbewerb stehen dieses Mal innovative Maßnahmen und Projekte im Vordergrund. Für die Gewinner gibt es ein Preisgeld in Höhe von insgesamt 60.000 Euro. Zusätzlich lobt der GKV-Spitzenverband einen Sonderpreis von 10.000 Euro zum Thema „Mitwirkung von Krankenkassen bei innovativen kommunalen Aktivitäten zur Suchtprävention“ aus. Einsendeschluss für die Beiträge ist der 15. Januar 2016. Die Preisverleihung findet im Juni 2016 in Berlin statt. Mit dem Bundeswettbewerb sollen innovative Maßnahmen und Projekte zur kommunalen Suchtprävention gerade auch angesichts neuer Substanzen (u. a. Crystal Meth) und Konsumformen bundesweit bekannt gemacht werden. Es geht darum, die Städte, Gemeinden und Landkreise auszuzeichnen, die Modelle entwickelt haben, die in ihren Erfolgen übertragbar sind. Diese neuen Ideen zu suchtpräventiven Aktivitäten sollen als gute Beispiele für andere Kommunen dienen.

Die mögliche Bandbreite für innovative suchtpräventive Maßnahmen und Projekte vor Ort ist groß. Für den Wettbewerb sind Maßnahmen und Projekte geeignet, die geschlechts- und kultursensibel ausgerichtet sind, die neue Zugangswege zu Zielgruppen nutzen oder Maßnahmen, die bislang wenig im Fokus von Prävention stehende Suchtstoffe wie Crystal Meth und neue psychoaktive Substanzen („Legal Highs“) in den Blick nehmen. Innovativ können auch suchtpräventive Aktivitäten sein, die bislang wenig angesprochene Zielgruppen einbeziehen oder mit neuen Partnern zusammenarbeiten. Die Wettbewerbsbeiträge können unterschiedliche Zielgruppen (z. B. Jugendliche, junge Erwachsene, ältere Menschen, sozial benachteiligte Personen) und unterschiedliche Lebenswelten und Einrichtungen (z. B. Kitas, Schulen, Betriebe, Senioreneinrichtungen, den Stadtteil) in den Blick nehmen.

Eingeladen zur Teilnahme sind alle deutschen Städte, Gemeinden und Kreise. Teilnahmeberechtigt sind außerdem Kommunalverbände sowie die Träger der kommunalen Selbstverwaltung in den Stadtstaaten. Präventionsaktivitäten Dritter (z. B. Krankenkassen, Träger des ÖPNV, Veranstalter, Schulen) können nur als Bestandteil der Bewerbung einer Kommune berücksichtigt werden. Das mit der Betreuung des Wettbewerbs beauftragte Deutsche Institut für Urbanistik hat für die Laufzeit des Wettbewerbs ein Wettbewerbsbüro eingerichtet. Alle Kontaktdaten, Informationen zum Wettbewerb sowie die Bewerbungsunterlagen stehen auch im Internet zur Verfügung. Weitere Informationen finden Sie hier.

Pressestelle des Deutschen Instituts für Urbanistik, 22.09.2015