BTHG

Das BMAS hat nach § 13 SGB IX in den Jahren 2018 und 2019 eine bundesweite Studie zur Bedarfsermittlung für die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen durchführen lassen. Auftragnehmer der Studie war die Kienbaum Consultants International GmbH unter Beteiligung von Herrn Prof. Dr. Matthias Morfeld und Herrn Prof. Dr. Harry Fuchs. In dieser Untersuchung wurde bei den Rehabilitationsträgern nach § 6 SGB IX (gesetzliche Krankenkassen, Bundesagentur für Arbeit, gesetzliche Unfallversicherung, gesetzliche Rentenversicherung) untersucht, welche konkreten Verfahren die Rehabilitationsträger entwickelt haben, um Teilhabebedarfe von Menschen mit Behinderungen zu identifizieren, Teilhabeziele zu definieren und diesen Zielen entsprechende Leistungen zu erbringen.

Die Studie enthält neben umfangreichen Darstellungen der gegenwärtigen Verwaltungspraxis auch Vorschläge an die Rehabilitationsträger und an die Bundesregierung für Ansätze zur Verbesserung und zur Vereinheitlichung von Verwaltungsabläufen. Die hiermit vorgelegte Studie soll den Meinungsaustausch in der Fachöffentlichkeit über die Erfahrungen bei der Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes unterstützen. Sie gehört zu einem breit angelegten Forschungsansatz der „Umsetzungsbegleitung zum Bundesteilhabegesetz“ (Artikel 25 BTHG), der mit einer Vielzahl von Forschungsprojekten die Wirkungen gesetzlicher Änderungen in den Blick nimmt.

Fazit und Empfehlungen (Auszug aus dem Forschungsbericht, S. 17)

Im Rahmen der Implementationsstudie hat sich insgesamt gezeigt, dass die Rehabilitationsträger die Feststellungen weiterhin überwiegend auf dem vorliegenden Leistungsantrag und damit auf die trägerspezifischen Leistungsvoraussetzungen bezogen vornehmen. Die Grundlage der Bedarfsermittlung bzw. der Feststellung, ob eine Behinderung vorliegt, ist bei allen Trägern zunächst eine ICD-Diagnose, die im Laufe des Verfahrens in unterschiedlichem Maße um weitere Entscheidungskriterien angereichert wird. Die Beeinträchtigung der Aktivitäten wird bisher nur teilweise und dann auch nur in sehr knapper und abstrakter Form erhoben und dokumentiert. Inhalt und Aussagefähigkeit bleiben bei den Sozialversicherungsträgern hinter der WHO-Checkliste zurück, die hier als mit geringem Aufwand praktikabel nutzbares Instrument Maßstab sein könnte (Dokumentationsmatrix). Die Nutzung der damit eng verknüpften ICF, ihrer Möglichkeiten, aber auch ihre Beschränkungen hinsichtlich der Anwendung im Bereich der Bedarfsermittlung sind bei einer Vielzahl der Träger noch entwicklungsfähig. Zum jetzigen Zeitpunkt sind darüber hinaus noch keine Aktivitäten zur Entwicklung eines trägerübergreifend einheitlichen Dokumentationsverfahrens erkennbar.

Insgesamt ergeben sich aus Sicht des Forschungsnehmers eine Reihe von möglichen Empfehlungen, die in der untenstehenden Grafik zusammenfassend dargestellt sind. Eine ausführliche Erläuterung der Handlungsempfehlungen findet sich im Bericht in Kapitel 7.

Abb. 1: Empfehlungen für die Bedarfsermittlung. Grafik: Forschungsbericht, S. 18

Publikation:
BMAS (Hg.) (2019): Forschungsbericht 540. Studie zur Implementierung von Instrumenten der Bedarfsermittlung, Dezember 2019. Die Studie ist auf der Website des BMAS abrufbar.

Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales