Bericht zum Substitutionsregister für das Jahr 2022 vom BfArM veröffentlicht

Jährlich veröffentlicht das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) die aktuellen Entwicklungen zum Substitutionsregister. Die Anzahl der gemeldeten Substitutionspatientinnen und -patienten hat während der Corona-Pandemie leicht zugenommen und lag 2022 bei 81.200. 2022 haben insgesamt 2.444 Substitutionsärztinnen und -ärzte an das Substitutionsregister gemeldet. Lediglich 1,3 Prozent der Vertragsärztinnen und -ärzte sind in der Substitution tätig. Seit dem Jahr 2013 ist die Anzahl substituierender Ärztinnen und Ärzte zurückgegangen. In den letzten drei Jahren ist die Zahl der substituierenden Ärztinnen und Ärzte um insgesamt sechs Prozent – und damit deutlich stärker als je zuvor – gefallen. Hauptursache dürfte das altersbedingte Ausscheiden sein.

Burkhard Blienert, Sucht- und Drogenbeauftragter der Bundesregierung, ist besorgt: „Mehr als 80.000 Menschen erhalten in Deutschland eine Substitutionsbehandlung. Das ist gut, aber der Bedarf ist noch viel größer! Der Rückgang der substituierenden Ärztinnen und Ärzte muss als besorgniserregend bezeichnet werden. Diese Situation droht, sich weiter zu verschärfen, da altersbedingt immer mehr Ärztinnen und Ärzte aufhören zu arbeiten. Wir müssen jetzt dringend mit allen an der Substitutionsversorgung Beteiligten gegengsteuern! Alle Verantwortlichen müssen jetzt schnell aktiv werden! Substitution ist einfach immens wichtig für die Versorgung von Menschen, die durch den Konsum von Opioiden erkrankt sind!“

Im ländlichen Raum, insbesondere in den ostdeutschen Bundesländern, finden sich zahlreiche Kreise und kreisfreie Städte, in denen keine substituierenden Ärztinnen und Ärzte registriert sind. Eine hohe „Dichte“ an Substitutionspatientinnen und -patienten, bezogen auf jeweils 100.000 Einwohner, weisen insbesondere die Stadtstaaten Bremen, Hamburg und Berlin auf, wobei hier wahrscheinlich auch Umlandeffekte eine Rolle spielen.

Die Bundesopiumstelle im BfArM führt im Auftrag der Bundesländer ein Register mit Daten über das Verschreiben von Substitutionsmitteln (Substitutionsregister). Alle Ärztinnen und Ärzte, die Substitutionsmittel für Opioidabhängige verschreiben, haben der Bundesopiumstelle im BfArM unverzüglich die in § 5b Absatz 2 BtMVV vorgeschriebenen Angaben zu melden: den Patientencode, das Datum der ersten Anwendung eines Substitutionsmittels, das verschriebene Substitutionsmittel, das Datum der letzten Anwendung eines Substitutionsmittels, den Namen und die Anschrift des verschreibenden Arztes bzw. der verschreibenden Ärztin sowie gegebenenfalls auch den Namen und die Anschrift des beratend hinzugezogenen Arztes. Die anonymisierten Angaben dienen als Datengrundlage für den jährlichen Bericht des BfArM zum Substitutionsregister – ein wertvoller Beitrag zu einem transparenten Umgang und systematischem Monitoring der Substitutionsbehandlung in Deutschland.

Der 10-seitige Bericht zum Substitutionsregister ist abrufbar unter: www.bfarm.de/Substitutionsregister

Pressestelle des Sucht- und Drogenbeauftragten, 6.2.2023