Beim Bundestag: Online-Umfrage zur „Mediensucht“

Online-Welten werden für manche Kinder und Jugendliche, aber auch für Erwachsene, zum zentralen Lebensraum mit Sogwirkung und ganz eigenem Suchtpotenzial. Der Deutsche Bundestag nimmt diese Gefahren der Mediennutzung ernst. Er beauftragte das Büro für Technikfolgen-Abschätzung beim Deutschen Bundestag (TAB) damit, das Thema „Neue elektronische Medien und Suchtverhalten“ wissenschaftlich zu untersuchen. Die Thematik ist kontrovers. So wird beispielsweise in Deutschland diskutiert, ob „Mediensucht“ offiziell als Krankheit anerkannt werden sollte und infolgedessen therapeutische Behandlungen von den Krankenkassen übernommen werden sollten.

Eine Online-Umfrage ergänzt die Untersuchung. Das Thema der Umfrage lautet: „Neue elektronische Medien und Gefahrenpotenziale exzessiver Nutzung“. Alle Interessierten sind aufgerufen, sich bis Ende Juli zu beteiligen. Das Ausfüllen des Fragebogens dauert ca. 15 Minuten.

Die wichtigsten Forschungsfragen lauten: Wie könnte Mediensucht vermieden werden? Welche Ressourcen können gestärkt werden, damit es gar nicht zur Mediensucht kommt bzw. damit diese gut geheilt und bewältigt werden kann? Welche politische Relevanz ergibt sich aus den Erkenntnissen? Sollte beispielsweise „Mediensucht“ offiziell als Suchterkrankung anerkannt werden?

Die Befragungs-Plattform „Stakeholder Panel TA“ (TA = Technikfolgenabschätzung) wird von einer gemeinnützigen und unabhängigen Berliner Forschungseinrichtung verantwortet, dem IZT – Institut für Zukunftsstudien und Technologiebewertung. Das IZT erforscht seit 1981 Technikfolgen mit einem beteiligungsorientierten Ansatz und ist Konsortialpartner des Büros für Technikfolgen-Abschätzung beim Deutschen Bundestag (TAB).

Zur aktuellen Befragung: https://www.stakeholderpanel.de/sosci/Medien/

Zur Plattform Stakeholder Panel TA: https://www.stakeholderpanel.de

Zum Forschungsprojekt: https://www.izt.de/projekte/project/292/

Pressestelle der Bundesdrogenbeauftragten, 21.07.2015