Arbeitsgruppe „Kinder psychisch und suchterkrankter Eltern“

Der Deutsche Bundestag hat am 22. Juni 2017 einstimmig die Bundesregierung auf-gefordert, eine zeitlich befristete interdisziplinäre Arbeitsgruppe unter Beteiligung der zuständigen Bundesministerien, relevanter Fachverbände und -organisationen sowie weiterer Sachverständiger einzurichten, die einvernehmlich Vorschläge zur Verbesserung der Situation von Kindern und Jugendlichen aus Familien, in denen mindestens ein Elternteil psychisch erkrankt ist, erarbeitet (vgl. Bundestagsdrucksache 18/12780).

Die Arbeitsgruppe konstituierte sich am 12. März 2018 unter Federführung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Seitens der Bundesregierung waren außerdem das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, der Arbeitsstab der Drogenbeauftragten der Bundesregierung und das Bundesministerium für Gesundheit beteiligt. Die Arbeitsgruppe war interdisziplinär mit 37 Vertreterinnen und Vertretern aus der Kinder- und Jugendhilfe, dem Gesundheitswesen, der Behindertenhilfe und aus Wissenschaft und Forschung besetzt. Zudem waren auch Vertreterinnen und Vertreter aus den Ländern und von den kommunalen Spitzenverbänden beteiligt. Für die DHS nahm Gabriele Sauermann (Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband Gesamtverband e.V.) an der Arbeitsgruppe teil.

Die Arbeitsgruppe konnte sich auf 19 Empfehlungen verständigen und diese konsentieren. Es wurden Empfehlungen ausgesprochen u. a.

  • für den Bereich der Kinder- und Jugendhilfe,
  • für präventive Leistungen,
  • für eine verbesserte Kooperation zwischen Jugendhilfe und Gesundheitshilfe sowie
  • für die Entwicklung eines kommunalen Gesamtkonzeptes, das interdisziplinäre Angebote bereithält und Schnittstellen unterschiedlicher Leistungssysteme gut managt.

Der Abschlussbericht steht öffentlich auf der Website der Arbeitsgrupp und als Drucksache 19/16070 des Deutschen Bundestages zur Verfügung.

Quelle: Mitteilung der DHS, 09.01.2020