aktiva-Gutachten zur medizinischen Reha – Neuauflage 2019 erschienen

Die in der Arbeitsgemeinschaft Medizinische Rehabilitation (AG MedReha) zusammengeschlossenen maßgeblichen Verbände der in der medizinischen Rehabilitation tätigen Leistungserbringer haben die aktiva Beratung im Gesundheitswesen GmbH mit einer Neuauflage des „Gutachtens zur aktuellen und perspektivischen Situation der stationären Einrichtungen im Bereich der medizinischen Rehabilitation“ beauftragt.

Die medizinische Rehabilitation gewinnt vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung und den Entwicklungen auf dem Arbeitsmarkt in Deutschland (z. B. Fachkräftemangel) volkswirtschaftlich zunehmend an Bedeutung. Gleichzeitig ist die Branche vielen externen Kostensteigerungen unterworfen, ohne dass diese in dem stark reglementierten System von den Rehabilitationseinrichtungen beeinflusst werden können. Die Vergütungssätze der Kliniken müssen in dem monistisch finanzierten System sowohl den Betrieb als auch die notwendigen Investitionen tragen.

Im Rahmen dieses Gutachtens wurden Kostensteigerungen untersucht, die sich direkt auf die Leistungserbringung in den Kliniken, d. h. deren Betrieb, auswirken und die sich auch in den Steigerungen der Vergütungssätze wiederfinden müssen. Dabei wurden im Gutachten nur absehbare Kostensteigerungen anhand von statistischen Daten und möglichst belastbaren Prognosen in der Modellrechnung verwendet. Zudem wurde das für die Rehabilitationseinrichtungen besonders wichtige Thema des Personalmangels und der damit verbundenen erwarteten auch übertariflichen Personalkostensteigerungen dargelegt.

Besondere Bedeutung haben die Auswirkungen der gesetzlichen Änderungen z. B. im Rahmen des Pflegepersonal-Stärkungs-Gesetz – PpSG. Auch die Rehabilitationseinrichtungen müssen wirksame Refinanzierungsmöglichkeiten für steigende Personalkosten erhalten. Der aktuelle Referentenentwurf zum Reha- und Intensivpflegestärkungsgesetz (RISG) setzt mit den Punkten zur Lockerung des Grundsatzes zur Beitragsstabilität bei erforderlichen Mehraufwänden, der Anerkennung von Gehaltsstrukturen auf Tarifniveau als wirtschaftlich sowie den geplanten einheitlichen und verbindlichen Vorgaben für Versorgungs- und Vergütungsverträge endlich an den richtigen Hebeln. Die Umsetzung der geplanten Maßnahmen wird beweisen, ob damit eine Verbesserung der Finanzierungssituation in der medizinischen Rehabilitation und damit die Sicherung dieses Gesundheitssektors gelingt. In diesem Zuge sollte der Gesetzgeber jedoch auch die Datengrundlagen und statistischen Erhebungen in der Rehabilitation deutlich verbessern, um die Transparenz für alle Seiten zu erhöhen. Im Rahmen von Vergütungssatzverhandlungen wird eine Nachweispflicht von zusätzlichen übertariflichen Personalkostensteigerungen auf Einrichtungsebene empfohlen.

Die Ergebnisse zeigen, dass die Rehabilitationseinrichtungen auch für das Jahr 2020 in vielen wichtigen Bereichen mit Kostensteigerungen rechnen müssen, wodurch die notwendigen Vergütungssatzsteigerungen unter Berücksichtigung wahrscheinlicher übertariflicher Personalkostensteigerungen zwischen 3,92 und 4,41 Prozent (Mittelwert 4,16 Prozent) prognostiziert werden.

Der Prognosekorridor bildet die Steigerungsraten für den reinen Betrieb der Rehabilitationseinrichtungen, um die Kostensteigerungen des Jahres 2020 im Durchschnitt zu refinanzieren. Eine Bewertung der Investitionsmittelanteile und deren Finanzierung muss auf Basis der individuellen Situationen der Kliniken erfolgen.

Das „Gutachten zur aktuellen und perspektivischen Situation der Einrichtungen im Bereich der medizinischen Rehabilitation“ in der Neuauflage 2019 steht zum kostenlosen Download bereit.

Redaktion KONTUREN, 08.11.2019, Auszug aus: Borges/Zimolong, Gutachten zur aktuellen und perspektivischen Situation der Einrichtungen im Bereich der medizinischen Rehabilitation – Neuauflage 2019