aktiva-Gutachten zur aktuellen und perspektivischen Situation der Einrichtungen im Bereich der medizinischen Rehabilitation

aktiva-Gutachten Neuauflage 2014Die AG MedReha (Arbeitsgemeinschaft Medizinische Rehabilitation SGB IX) hat wie in den letzten Jahren zu den vergütungsrelevanten Kostensteigerungen für medizinische Rehabilitationseinrichtungen bei der aktiva – Beratung im Gesundheitswesen GmbH ein Gutachten für das Jahr 2015 in Auftrag gegeben. Aus der konservativen Prognoserechnung (Stand Oktober 2014) ergibt sich für das Jahr 2015 eine notwendige Vergütungssatzsteigerung von 2,51 Prozent. Die Berechnungen des Gutachtens dienen traditionell als Grundlage für die Anträge der Reha-Einrichtungen auf Anpassung der Vergütung bei dem jeweils federführenden Leistungsträger.

Die prognostizierten Kostensteigerungen betreffen nur exogene Faktoren wie Tarifsteigerungen und Energiekosten, auf die die Rehabilitationseinrichtungen keinen direkten Einfluss haben. Dagegen sind Investitionskosten und Zinsaufwendungen in der Prognoserechnung nicht berücksichtigt. Hinzu kommen derzeit nicht berechenbare zusätzliche Personalkostensteigerungen durch Einführung der Mindestlöhne und damit verbundene Steigerungen auch im Sachkostenbereich (Erhöhung der Preise für bezogene Dienstleistungen und Sachmittel) sowie Unsicherheiten in Bezug auf eine potenziell höhere Energiekostensteigerung für das Jahr 2015.

Bereits durch die Gutachten der Vorjahre konnte gezeigt werden, dass in den letzten Jahren die Vergütungssatzanpassungen zum Teil deutlich unter den ermittelten durchschnittlichen Kostensteigerungen in der Rehabilitation lagen. Aufgrund dieses Finanzierungsdefizits sind die Rehabilitationskliniken seit Jahren gezwungen, Wirtschaftlichkeitsreserven im erheblichen Ausmaß zu schöpfen. Gleichzeitig müssen sie sich im Wettbewerb um qualifiziertes Personal gegenüber anderen Sektoren und Branchen behaupten.

Angesichts dieser Entwicklung ist bereits heute eine Vielzahl von Einrichtungen an der Grenze ihrer Belastbarkeit angekommen. Es ist zu erwarten, dass ohne angemessene Berücksichtigung der realen Kostenentwicklungen der finanzielle Druck auf die Träger und Betreiber der Einrichtungen zunehmen wird. Vor diesem Hintergrund stellen die berechneten Steigerungsraten eine Mindestforderung dar. Eine weitere Unterfinanzierung des rehabilitativen Sektors gefährdet aus Sicht der Gutachter und der AG MedReha die qualitative Versorgung der Versicherten mit medizinischen Rehabilitationsleistungen.

In der AG MedReha sind die maßgeblichen Spitzenverbände der Einrichtungen der medizinischen Rehabilitation zusammengeschlossen: Der Bundesverband Deutscher Privatkliniken e.V. (BDPK), der Bundesverband Geriatrie e.V. (BV Geriatrie), der Bundesverband für stationäre Suchtkrankenhilfe e.V. (buss), die Deutsche Gesellschaft für Medizinische Rehabilitation e.V. (DEGEMED) sowie der Fachverband Sucht e.V. (FVS). Die AG MedReha vertritt in Deutschland somit rund 800 Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen mit ca. 80.000 Behandlungsplätzen.

Weitere Informationen zu den jährlichen Gutachten finden sie hier.

AG MedReha, 23.10.2014